Dienstag, 28. Februar 2012

Generalversammlung am 29.3.2012

Zur heurigen Generalversammlung des Dorfvereins mit Neuwahl des Vorstands darf ich alle Mitglieder und natürlich auch Interessierte herzlich einladen.

Die Generalversammlung findet am 29.3.2012, 20.00 Uhr, im Gasthof Turmbichl statt.

Die Tagesordnung finden Sie hier.

Der Vorstand freut sich auf zahlreiches Erscheinen.

Samstag, 4. Februar 2012

Stadtteilausschuss Vill - eine Utopie?

Das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck idF LGBl Nr. 121/2011 regelt in § 2 das Gemeindegebiet, wonach das Gebiet der Landeshauptstadt die Katastralgemeinden Innsbruck, Wilten, Pradl, Hötting, Amras, Mühlau, Arzl, Vill und Igls umfasst. Gemäß § 2 Abs 2 bildet jede Katastralgemeinde einen Stadtteil, Vill ist demnach ein selbständiger Stadtteil von Innsbruck.

Gemäß § 30a Abs 1 kann für Stadtteile iSd § 2 Abs 2 ein Stadtteilausschuss eingerichtet werden. Dessen Aufgaben und Rechte regelt § 30a Abs 2, die Funktionsperiode beträgt gemäß Abs 3 sechs Jahre. Sie endet jedenfalls mit dem Ablauf der Funktionsperiode des Gemeinderates.
Gemäß § 30a Abs 4 hat der Gemeinderat durch Verordnung nähere Regelungen über die Stadtteilausschüsse zu erlassen, insbesondere über die Voraussetzungen und das Verfahren für die Einrichtung und Auflösung und ihre Zusammensetzung und die Bestellung ihrer Mitglieder.

Von dieser Verordnungsermächtigung hat der Gemeinderat mit der Verordnung vom 15.12.2011 und 26.01.2012, mit der die Stadtteilausschüsse geregelt werden, Gebrauch gemacht.

Die Bestimmungen über Einrichtung und Auflösung findet man in § 2 dieser Verordnung.

Jeder wahlberechtigte Gemeindebürger, der seinen Hauptwohnsitz im betreffenden Stadtteil hat, kann demnach schriftlich die Einrichtung eines Stadtteilausschusses anregen. Diese Anregung muss von mindestens 15% der wahlberechtigten Gemeindebürger mit Hauptwohnsitz im betreffenden Stadtteil mit eigenhändiger Unterschrift unterstützt werden.

Wenn eine solche Anregung mit den Unterstützungsunterschriften vorliegt, hat der Bürgermeister durch öffentlichen Anschlag an der Amtstafel während zweier Wochen sowie in geeigneter Weise im betreffenden Stadtteil kundzumachen, dass es allen wahlberechtigten Gemeindebürgern mit Hauptwohnsitz im betreffenden Stadtteil freisteht, sich dem Wunsch nach Einrichtung eines Stadtteilausschusses binnen vier Wochen vom Tag der Kundmachung an, durch Eintragung ihres Vornamens, ihres Familien- bzw. Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Wohnadresse, in eine bei der Stadt aufgelegte Liste anzuschließen.

Wenn sich im Anschluss daran der Anregung innerhalb der vierwöchigen Frist 30% der wahlberechtigten Gemeindebürger mit Hauptwohnsitz im betreffenden Stadtteil angeschlossen haben, hat der Gemeinderat binnen angemessener Frist die Wahl der Mitglieder des Stadtteilausschusses auszuschreiben.

Wenn schließlich bei der Wahl der von der wahlberechtigten Bevölkerung des Stadtteiles gewählten Mitglieder des Stadtteilausschusses zumindest eine Wahlbeteiligung von 75% der Wahlbeteiligung im betreffenden Stadtteil bei der zuletzt durchgeführten Wahl des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck gegeben ist, so hat der Gemeinderat – verpflichtend - mit Beschluss festzulegen, dass für den betreffenden Stadtteil ein Stadtteilausschuss einzurichten und zu führen ist.

So weit dürfte die neue Rechtslage einigen schon bekannt sein, da Igls mit dieser Regelung ja schon konfrontiert ist und die Herausforderung offensichtlich mustergültig bewältigen kann.

Für Vill bietet sich damit die Chance, über die in der Vergangenheit viel gesprochen und lamentiert worden ist. Bislang war man ja mehr oder weniger vom Wohlwollen der Politik abhängig, ob Stadtteile einen Stadtteilausschuss erhalten oder nicht.
Mit dem neuen Stadtrecht liegt es aber in unserer eigenen Hand, dieses Ziel zu erreichen.

Erforderlich ist lediglich die Anregung und Initiative eines/einer Einzelnen, der/die imstande sein muss, 15% der Wahlberechtigten für Unterstützungserklärungen zu gewinnen. Wenn diese Hürde geschafft würde, müssten sich innerhalb der 4-wöchigen Frist weitere 15% dieser Anregung anschließen.
Damit hätte dann der Gemeinderat zwingend die Wahl der Mitglieder des Stadtteilausschusses auszuschreiben, wobei 10 Mitglieder gewählt werden müssen.
Dass es endgültig zur Einrichtung eines „Stadtteilausschusses Vill“ (klingt schon einmal gut...) käme, hängt schließlich davon ab, dass bei der Wahl zum Stadtteilausschuss mindestens eine Wahlbeteiligung von 75% der bei der vorangegangenen Gemeinderatswahl in Vill gegebenen Wahlbeteiligung geschafft wird.

[Aktualisierung vom 20.6.2012]
Um sich das Ganze besser vorstellen zu können, habe ich mir die entsprechenden Zahlen der letzten Gemeinderatswahl im Jahr 2012 für Vill herausgesucht. Dabei handelt es sich also jetzt um die aktuellen Zahlen, um zu zeigen, in welchen Dimensionen sich so eine Initiative bewegen muss.

In Vill (Wahlsprengel 700) waren 2012 insgesamt 434 Personen wahlberechtigt; von ihnen haben 280 Wahlberechtigte gewählt, was einer Wahlbeteiligung von 64,5% entspricht.

Umgerechnet heißt das:
  • Für eine Anregung wären auf Basis dieser Zahlen 65 Unterstützungsunterschriften erforderlich (15% der 434 Wahlberechtigten)
  • Innerhalb der 4-wöchigen Auflage der Liste bei der Stadt müssten weitere 65 Unterschriften gewonnen werden (in Summe hätten dann 30% der 434 Wahlberechtigten die Einrichtung eines Stadtteilausschusses unterstützt)
  • An der Wahl zum Stadtteilausschuss müssten sich dann zumindest 210 Wahlberechtigte (75% der 280 Wähler bei der GR-Wahl 2012) beteiligen, womit die Einrichtung des Viller Stadtteilausschusses realisiert wäre.
Das Ziel ist also nicht utopisch, sollte tatsächlich ein Bedürfnis nach der Einrichtung eines eigenen Viller Ausschusses bestehen.

Mein Beitrag soll ein Anstoß sein, sich das zu überlegen.

Sonntag, 23. Oktober 2011

Gestaltung der Viller Dorfstraße

Die Magistratsabteilung III, Amt Tiefbau hat mir das Informationsschreiben an alle direkten Anrainer der Dorfstraße und den Lageplan des 1. Bauabschnittes übermittelt.

Ich stelle diese Informationen gerne allen Interessierten auch auf diesem Wege zur Verfügung.

Es ist sehr erfreulich, dass die Neugestaltung nicht nur angekündigt, sondern auch umgesetzt wird. Außerdem ist die Informationspolitik der Stadt in dieser Angelegenheit bislang vorbildlich, was auch einmal gesagt werden sollte.

Samstag, 28. Mai 2011

Ein Plädoyer für die Schutzzone Vill

Von der Innsbrucker Stadtplanung wurde in Zusammenarbeit mit externen Gutachtern ein Entwurf für eine Schutzzone nach dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) 2003 ausgearbeitet, dessen Auflage vom Innsbrucker Gemeinderat beschlossen und zur Einsichtnahme aufgelegt wurde.

Die von der Schutzzone betroffenen Grundstückseigentümer wurden im Oktober 2010 von der Stadtplanung persönlich angeschrieben und zu einer Stellungnahme eingeladen.

Bei der Informationsveranstaltung am 25. Mai 2011 im Gasthof Turmbichl stellte die Stadtplanung nochmals das Projekt vor und erklärte Hintergrund und Intention der geplanten Schutzzone. Es bot sich daher auch die Gelegenheit, über Inhalte und aktuellen Bearbeitungsstand zu diskutieren. In Anwesenheit des SOG-Beiratsmitgliedes Arch. Philipp Stoll, der Gemeinderäte Gerhard Fritz und Johann Haller, der Leiterin der Stadtplanung Dipl. Arch. Erika Schmeissner-Schmid und der zuständigen Referenten der Stadtplanung, DI Hans-Peter Sailer und DI Philipp Heinricher, machten zahlreiche betroffene Grundeigentümer und interessierte Viller von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Ich möchte hier als Vorstandsmitglied des Dorfvereins Vill und als Viller eine Lanze für die Einrichtung der geplanten Schutzzone brechen.

Der Verein führt den Namen „Dorfverein Vill zur Wahrung der eigenen Dorfstruktur“. Der Verein bezweckt (a) die Wahrung der Interessen der Bewohner des Ortsteiles Innsbruck-Vill, (b) die Ortsbildgestaltung von Vill unter besonderer Berücksichtigung des ländlichen/bäuerlichen Charakters des Ortes, (c) die Entwicklung von Möglichkeiten zur Integration der zahlreichen zugezogenen Mitbewohner von Vill in die bestehende Dorfstruktur, (d) die Pflege von kulturellen Aktivitäten in Vill, (e) die Pflege von geselligen Zusammenkünften und (f) die Schaffung eines Forums für soziale Dienste und Nachbarschaftshilfe.

Ein Dorfverein mit derartigen Zielsetzungen und Aufgaben muss sich bei der Frage der Einrichtung einer Schutzzone nach dem Stadt- und Ortsbildschutzgesetz zu Wort melden. Er muss sich meiner Meinung nach auch eindeutig positionieren. Würde er es nicht tun, hätte er jede Daseinsberechtigung verloren.

Der bisherige Diskussionsverlauf gestaltete sich äußerst unglücklich. Es erübrigt sich, über vergangene Säumnisse – von wem auch immer – zu lamentieren, wichtig ist eine Auseinandersetzung mit den inhaltlichen Positionen und Fragestellungen. Polemik und reflexartiges Nein-Sagertum sind bei dieser Diskussion zwar an der Tagesordnung, dürfen aber nicht die Szene beherrschen.

Es ist klar, dass die nicht betroffenen Grundeigentümer mit der Einrichtung einer Schutzzone keine Probleme haben. Auch wenn diese vordergründige Betroffenheit nicht vorliegt, muss man diesen Stimmen zugestehen, dass sie aus ehrlichem Interesse am Erscheinungsbild von Vill auf die Umsetzung einer solchen Zone drängen. Ich würde die Stimmung innerhalb von Vill aus Sicht des Dorfvereins dahingehend werten, dass die Viller Bevölkerung überwiegend „pro Schutzzone“ eingestellt ist, wenn auch der Großteil davon nicht besonders engagiert für deren Einrichtung kämpfen würde.

Auch in Igls wurden die Ausarbeitung einer Schutzzone und die Auflage des Plans beschlossen. Dort erfolgte dies übrigens auf Initiative des Unterausschusses mit dem ausdrücklich formulierten Anliegen, Projekte wie in der Igler Straße 59, dem ehemaligen Areal der Gärtnerei Tauber, künftig zu verhindern. Auch in Igls verläuft die Diskussion emotional und dauert noch an.

Dass in Vill ein Wohnbauprojekt, wie es am ehemaligen Tauber-Areal verwirklicht wurde, im Kernbereich des Ortes verhindert werden sollte, wird kaum Widerspruch hervorrufen. Dass dies aber nicht zur Verhinderung jeglicher Bautätigkeit führen soll, wird ebenfalls unbestritten sein.

Dem SOG 2003 geht es um die Sicherstellung der Erhaltung, Weiterentwicklung und Verbesserung der Bausubstanz und Funktion von Ortsteilen und Gebäudegruppen, die wegen ihres charakteristischen Gepräges für das Erscheinungsbild des Ortes als Gesamtensemble erhaltenswert sind. Zweck ist die qualitätvolle Gestaltung des Ortsbildes.

Gegen eine solche Zielsetzung sollte eigentlich niemand etwas einzuwenden haben.

Die Bebauungsregeln des Flächenwidmungsplanes bzw. der Bebauungsplan werden durch die Einrichtung einer Schutzzone im Übrigen nicht verändert. Die teilweise geäußerte Befürchtung, dass in einer Schutzzone eine Bautätigkeit nicht mehr möglich sein soll, ist irrational und schlicht unrichtig.

Unbestreitbar kommt es innerhalb der Schutzzone zu Einschränkungen. Jede Art von baurechtlich zulässigen Gestaltungsformen ist also innerhalb einer Schutzzone nicht mehr möglich. Wenn man allerdings Ortsbilder in der gewachsenen Form erhalten und bewahren möchte, muss es solche Konsequenzen geben.

Für jegliche bauliche Tätigkeit ist innerhalb der Schutzzone ein Gestaltungsgremium zu befassen, nämlich der SOG-Beirat. Dieser besteht u.a. aus Vertretern des Bundesdenkmalamtes, des Landes Tirol (Dorferneuerung), des Gemeinderates und der Architektenschaft. Der Beirat hat sich zu baulichen Maßnahmen und Veränderungen gutachterlich zu äußern, wobei Bauwerber bereits im Vorfeld den Beirat befassen und Erstbeurteilungen und Einschätzungen einholen können.

Sollten bauliche Auflagen – etwa bezüglich Materialien und Gestaltungselementen – zu einem Mehraufwand für den Bauwerber führen, ist ein Fördersystem eingerichtet, das die Mehrkosten abfedert.

Dass „gute“ und „schlechte“ Architektur immer auch mit Geschmacksfragen zu tun hat, will ich nicht bestreiten. Dass gute Architektur auf Umgebung, Funktion und Ortsbild positiv aus- und einwirkt, lässt sich nicht wegdiskutieren. Wer sich nur ein wenig damit befasst, kann unzählige Beispiele in näherer und weiterer Umgebung finden.

Diese Architektur kann im Übrigen „modern“ sein, ich behaupte sogar, dass gute Architektur modern sein muss. Wer das dann auf die Frage von Giebel- und Flachdächern reduziert, will entweder nur polemisieren oder hat keine Argumente.

Der Ruf der Tiroler Architektur-Szene ist hervorragend (Buchempfehlung: „Bauen in Tirol seit 1980“, herausgegeben vom Architekturforum Tirol, Verlag Anton Pustet). Ich bin mir also sicher, dass die im SOG-Beirat vertretenen Architekten die „Erhaltung und qualitätvolle Fortschreibung des Ortsbildes“ mit weitaus größerer Fachkunde sicherstellen können und werden als der Großteil der auch in Viller Startlöchern scharrenden Wohnbaugesellschaften.

Dass die betroffenen Grundeigentümer selbst zum weit überwiegenden Teil nicht daran denken, ihre vor Generationen geschaffene Bausubstanz zu zerstören, steht für mich außer Frage.

Aber darum geht es nicht.

Dass Veräußerungen von Liegenschaften in anderen Stadt- und Ortsteilen von Innsbruck mit ähnlichen Voraussetzungen wie in Vill (bäuerliche Reststrukturen) auf der Tagesordnung stehen, ist bekannt. Es ist auch bekannt, dass mangelnde Einflussmöglichkeiten in der Ortsbildgestaltung in solchen Stadtteilen zu nicht mehr wieder gutmachbaren Bausünden geführt haben (z.B. Arzl).

Umso mehr überrascht und berührt mich die Sichtweise, die betroffene Grundeigentümer in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen die Einrichtung einer Schutzzone gegenüber der Stadt geäußert haben.

Die aufgelegte Schutzzonenverordnung schreibt den in der Schutzzone errichteten Gebäuden eine charakteristische Gebäudeeigenschaft zu, da sie eine gewisse geschichtliche, künstlerische und sonstige kulturelle Bedeutung haben und für eine bestimmte Epoche typische wissenschaftlich anerkannte architektonische Elemente aufweisen, weshalb sie aufgrund ihrer charakteristischen Gestaltung für das Ortsbild besonders prägend sind.

Der Sachverständige kommt zum Schluss, dass sich praktisch der gesamte Dorfkern von Vill mit seinen dort befindlichen Höfen in seiner Gesamtheit und in seiner Beziehung mit den umgebenden Freiräumen als ein harmonisches bäuerliches Ensemble darstellt, der die ländliche Besonderheit dieses Stadtteiles unterstreicht und damit als Ganzes durch das charakteristische, stadträumliche und architektonische Erscheinungsbild als Gesamtensemble für Innsbruck einzigartig und damit in höchstem Maße erhaltungs- und schützenswert ist.

Ich finde diese Zuschreibungen äußerst sympathisch und für den Großteil der betroffenen Gebäude auch zutreffend. Eigentlich ist es eine große Anerkennung für die, die diese Gebäude einst gebaut und für die, die sie erhalten haben.

In der genannten Stellungnahme gegen die Schutzzone wird – völlig verfehlt – zunächst die Ansicht vertreten, dass mit der Einrichtung der Schutzzone jegliche Bautätigkeit gänzlich unterbunden werden soll. Dass dies nicht der Fall ist, ergibt sich einerseits aus dem Gesetz und sollte andererseits auch aufgrund der jüngsten Ausführungen im Rahmen der Informationsveranstaltung ausgeräumt sein.

In der Stellungnahme heißt es dann weiter wie folgt:

Keines der in der geplanten Schutzzone liegenden Gebäude und keines der Grundstücke erfüllen die Voraussetzungen eines „charakteristischen Gebäudes“. Sämtliche Gebäude erfüllen „in keinster Weise die Kriterien des Denkmalschutzes“ und stellen „durch die Bank klassische 0-8-15-Architektur dar, die überall in Tirol angewendet wurde und damit keinem besonderen Schutz unterliegen könne“.

Die Stadt Innsbruck habe es verabsäumt, im Rahmen ihres Entwurfes darzutun, in welcher Hinsicht beispielsweise architektonische Charakteristika bestehen, die auch nur annähernd als schützenswert oder dem Ortsbildschutz dienend zu beurteilen sind. Es fehle im Gutachten jeglicher Hinweis auf äußerlich wahrnehmbare Stilelemente, bauhistorisch wertvolle Gegebenheiten und jeglicher Hinweis auf Umstände, woraus sich eine „prägende Wirkung“ der Gebäude ableiten ließe.

Ich meine, dass sich die Gebäudeeigentümer mit dieser Stellungnahme unter dem Wert ihrer Gebäude schlagen.

Ich glaube nicht, dass die Eigentümer so über ihre Häuser denken. Andererseits glaube ich, dass der Großteil der Viller, denen Vill am Herzen liegt, dem widersprechen würde.

Sollte es anders sein, plädiere ich dafür, die Einrichtung der Schutzzone zu verhindern. Wenn die Werthaltigkeit des derzeitigen Ensembles weder von den Betroffenen noch von den übrigen Dorfbewohnern wahrgenommen wird, wäre die Vorschreibung einer solchen Werthaltigkeit „von oben herab“ kontraproduktiv, ohne inhaltliches Substrat und damit ohne Nachhaltigkeit. Ein solches Ortsbild braucht dann auch nicht geschützt zu werden.

Als Ergebnis einer solchen Haltung wäre dann aber auch der Dorfverein aufzulösen, weil einer der entscheidenden Zwecke des Vereins keine Gültigkeit mehr hätte: die Ortsbildgestaltung von Vill unter besonderer Berücksichtigung des ländlichen/bäuerlichen Charakters des Ortes.

Ich würde mir wünschen, dass es nicht dazu kommt.

Montag, 16. Mai 2011

Informationsveranstaltung zum Entwurf einer (Ortsbild)Schutzzone für Vill am 25.5.2011

Von der Innsbrucker Stadtplanung wurde in Zusammenarbeit mit externen Gutachtern ein Entwurf für eine Schutzzone nach dem Tiroler Stadt- und Ortbildschutzgesetz (SOG) 2003 ausgearbeitet, dessen Auflage wurde vom Innsbrucker Gemeinderat beschlossen und zur Einsichtnahme aufgelegt.

Die von der Schutzzone betroffenen Grundstückseigentümer wurden im Oktober 2010 von der Stadtplanung persönlich angeschrieben und zu einer Stellungnahme eingeladen. Von dieser Möglichkeit wurde auch Gebrauch gemacht.

Die Rückmeldungen ließen darauf schließen, dass zusätzlicher Informationsbedarf besteht. Die Stadtplanung hat daher - in Abstimmung mit Frau Bürgermeisterin Mag. Christine Oppitz-Plörer – noch einmal alle betroffenen Grundeigentümer zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, die am

25. Mai 2011, 18.30 Uhr, Gasthof Turmbichl

stattfinden wird.

Der Dorfverein Vill war bei der Planung dieser Informationsveranstaltung eingebunden. Wir laden im Einvernehmen mit dem Veranstalter alle interessierte Villerinnen und Viller ein, zu diesem Informationsabend zu kommen, um über Inhalte und aktuellen Bearbeitungsstand zu diskutieren.

Protokoll der Generalversammlung vom 9.2.2011

Mit etwas Verspätung finden Sie hier die Informationen über die wesentlichen Ergebnisse unserer heurigen Generalversammlung.

Das entsprechende Protokoll ist hier nachzulesen.

Samstag, 22. Januar 2011

Vollversammlung des Dorfvereins am 9.2.2011

Die Vollversammlung des Dorfvereins Vill findet am 9.2.2011 um 20.00 Uhr im Gasthaus Turmbichl statt.

Hier finden Sie die Einladung mit der Tagesordnung.

Den Mitgliedern wird die Einladung gemäß den Statuten direkt im Postweg zugestellt.

Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme der Mitglieder, auch Gäste sind herzlich willkommen.