Dienstag, 30. April 2013

Das Wahlergebnis

Das Ergebnis der Wahl der Mitglieder in den Stadtteilausschuss Vill ist kundgemacht und online auf der Amtstafel der Stadt Innsbruck in der Rubrik "Bezirks- und Gemeindeverwaltung" einsehbar.
249 Villerinnen und Viller haben gewählt, was bei 435 Wahlberechtigten einer Beteiligung von 57,24% entspricht.

Ich stelle die Kundmachung hier auch direkt zur Verfügung:

Kundmachung des Ergebnisses der Wahl der Mitglieder in den Stadtteilausschuss Vill

Bald wird die offizielle Konstituierung erfolgen, dann geht's ans Arbeiten. Die gewählten Mitglieder werden auf die Mitarbeit und Beteiligung aller an Vill Interessierten angewiesen sein. Ich wünsche mit eine möglichst große Einbindung aller, so wie es uns großteils auch im Rahmen des Dorfvereins gelungen ist.

Abschließend möchte ich mich bei allen bedanken, die sich der Wahl gestellt haben und bei allen, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht und damit einen Stadtteilausschuss Vill ermöglicht haben.

Montag, 29. April 2013

Wir haben es geschafft!

Viel wissen wir noch nicht, das Wichtigste aber schon:

Die Wahlbeteiligung war ausreichend, 230 Villerinnen und Viller haben nach - noch unbestätigten - Informationen abgestimmt, dazu kommen noch die Wahlkartenstimmen. Damit steht fest, dass das erforderliche Mindestquorum von 210 Stimmen erreicht worden ist und der Einrichtung des Stadtteilausschusses Vill nichts mehr im Wege steht.

Wer gewählt wurde, ist allerdings noch nicht bekannt. Es ist damit zu rechnen, dass das Endergebnis im Laufe des morgigen Tages verlautbart wird.

Ich darf noch einmal Bezug nehmen auf meinen ersten Artikel zu diesem Thema in unserem Blog am 4.2.2012:

Stadtteilausschuss Vill - eine Utopie?

Es hat sich herausgestellt, dass Utopien auch verwirklicht werden können. Ich freue mich darüber und bin gespannt, wie die Umsetzung im Alltag gelingen wird.

Samstag, 6. April 2013

Wahlbeteiligung, Wahlberechtigung und Briefwahlmöglichkeit


Nachdem - wie im vorigen Beitrag geschildert - die Wahlvorschläge eingereicht sind, steht einem eigenen Stadtteilausschuss Vill nur mehr ein Hindernis im Wege:

An der Wahl zum Stadtteilausschuss müssen sich zumindest 210 Wahlberechtigte beteiligen (das entspricht 75% der Wahlbeteiligung im Wahlsprengel 700 bei der GR-Wahl 2012).

Wenn diese Wahlbeteiligung nicht erreicht werden sollte, wären alle bisherigen Schritte umsonst gewesen.

Wir bitten also, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Dazu noch einmal ein wichtiger Hinweis zur Klärung teilweise aufgetretener Unklarheiten:

Im Wahllokal für den Wahlsprengel 700 (Gasthof Turmbichl) werden bei der Tiroler Landtagswahl am 28.4.2013 zwei Wahlkommissionen eingerichtet sein. Die "normale" Wahlkommission für die Landtagswahl und eine speziell für die Wahl zum Stadtteilausschuss gebildete Kommission.

Die Wahlberechtigung ist jeweils unterschiedlich ausgestaltet!

Für die Wahl des Stadtteilausschusses Vill sind nur jene Villerinnen und Viller wahlberechtigt, die im Wählerverzeichnis für die Gemeinderatswahl 2012 eingetragen waren bzw sind. Es ist also nicht das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl entscheidend, sondern jenes der am 15.4.2012 stattgefundenen Wahl zum Gemeinderat der Stadt Innsbruck. Der entscheidende Stichtag für die Aufnahme in dieses Wählerverzeichnis war seinerzeit der 24.1.2012.

Wahlberechtige, die am Wahltag verhindert sind, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, können für die Wahl des Stadtteilausschusses eine Wahlkarte für die Briefwahl beantragen.

Näheres ist hier auf der Website der Stadt Innsbruck zu finden, insbesondere auch das Antragsformular für die Ausstellung einer Wahlkarte. Dem Antrag muss die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises beigeschlossen werden.

Der Antrag und die Kopie des Lichtbildausweises sind entweder per Post an das Stadtmagistrat Innsbruck, Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, zu senden oder direkt im Bürgerbüro abzugeben.

Der eigenhändig unterschriebene Antrag samt Lichtbildausweis-Kopie kann aber auch eingescannt und per e-Mail an post.bezirks.gemeindeverwaltung @innsbruck.gv.at übermittelt werden.

Wahlvorschläge eingereicht!

Bereits am vergangenen Mittwoch, den 3.4.2013, haben wir den letzten der von uns beeinflussbaren Schritte auf dem Weg zum eigenen Stadtteilausschuss erfolgreich gesetzt.

Bei der zuständigen Wahlbehörde der Stadt Innsbruck wurden fristgerecht auf Grundlage des § 6 Abs 4 der Verordnung über die Einrichtung von Stadtteilausschüssen folgende Wahlvorschläge vorgelegt:

Wahlvorschlag 01 - 18

Alle KandidatInnen haben ihrer Nominierung zugestimmt.

Die 30 erforderlichen Unterstützungserklärungen pro KandidatIn wurden locker erreicht und der Wahlbehörde übergeben.

Als nächsten Schritt wird die Wahlbehörde jetzt den Stimmzettel für die Wahl zum Stadtteilausschuss Vill erstellen. Es wird ein einziger Stimmzettel mit allen 18 KandidatInnen sein, und zwar in alphabetischer Reihenfolge, nummeriert von 1. bis 18., unter Anführung von Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und Beruf.

Bei der Wahl hat dann jeder Stimmberechtigte die Möglichkeit, bis zu 10 Wahlwerber anzukreuzen. Stimmzettel, auf denen mehr als 10 Wahlwerber angekreuzt werden, sind ungültig. Die Vergabe von weniger als 10 Stimmen ist aber zulässig (§ 7 der Verordnung).

Es sind also nur Stimmzettel gültig, auf denen wenigstens ein(e) KandidatIn und maximal 10 KandidatInnen angekreuzt sind!

Gewählt sind dann jene 10 KandidatInnen, die auf diesem Weg die meisten Stimmen erhalten; ihnen ist jeweils ein Mandat im Stadtteilausschuss zuzuweisen.