Dienstag, 30. April 2013

Das Wahlergebnis

Das Ergebnis der Wahl der Mitglieder in den Stadtteilausschuss Vill ist kundgemacht und online auf der Amtstafel der Stadt Innsbruck in der Rubrik "Bezirks- und Gemeindeverwaltung" einsehbar.
249 Villerinnen und Viller haben gewählt, was bei 435 Wahlberechtigten einer Beteiligung von 57,24% entspricht.

Ich stelle die Kundmachung hier auch direkt zur Verfügung:

Kundmachung des Ergebnisses der Wahl der Mitglieder in den Stadtteilausschuss Vill

Bald wird die offizielle Konstituierung erfolgen, dann geht's ans Arbeiten. Die gewählten Mitglieder werden auf die Mitarbeit und Beteiligung aller an Vill Interessierten angewiesen sein. Ich wünsche mit eine möglichst große Einbindung aller, so wie es uns großteils auch im Rahmen des Dorfvereins gelungen ist.

Abschließend möchte ich mich bei allen bedanken, die sich der Wahl gestellt haben und bei allen, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht und damit einen Stadtteilausschuss Vill ermöglicht haben.

Montag, 29. April 2013

Wir haben es geschafft!

Viel wissen wir noch nicht, das Wichtigste aber schon:

Die Wahlbeteiligung war ausreichend, 230 Villerinnen und Viller haben nach - noch unbestätigten - Informationen abgestimmt, dazu kommen noch die Wahlkartenstimmen. Damit steht fest, dass das erforderliche Mindestquorum von 210 Stimmen erreicht worden ist und der Einrichtung des Stadtteilausschusses Vill nichts mehr im Wege steht.

Wer gewählt wurde, ist allerdings noch nicht bekannt. Es ist damit zu rechnen, dass das Endergebnis im Laufe des morgigen Tages verlautbart wird.

Ich darf noch einmal Bezug nehmen auf meinen ersten Artikel zu diesem Thema in unserem Blog am 4.2.2012:

Stadtteilausschuss Vill - eine Utopie?

Es hat sich herausgestellt, dass Utopien auch verwirklicht werden können. Ich freue mich darüber und bin gespannt, wie die Umsetzung im Alltag gelingen wird.

Samstag, 6. April 2013

Wahlbeteiligung, Wahlberechtigung und Briefwahlmöglichkeit


Nachdem - wie im vorigen Beitrag geschildert - die Wahlvorschläge eingereicht sind, steht einem eigenen Stadtteilausschuss Vill nur mehr ein Hindernis im Wege:

An der Wahl zum Stadtteilausschuss müssen sich zumindest 210 Wahlberechtigte beteiligen (das entspricht 75% der Wahlbeteiligung im Wahlsprengel 700 bei der GR-Wahl 2012).

Wenn diese Wahlbeteiligung nicht erreicht werden sollte, wären alle bisherigen Schritte umsonst gewesen.

Wir bitten also, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Dazu noch einmal ein wichtiger Hinweis zur Klärung teilweise aufgetretener Unklarheiten:

Im Wahllokal für den Wahlsprengel 700 (Gasthof Turmbichl) werden bei der Tiroler Landtagswahl am 28.4.2013 zwei Wahlkommissionen eingerichtet sein. Die "normale" Wahlkommission für die Landtagswahl und eine speziell für die Wahl zum Stadtteilausschuss gebildete Kommission.

Die Wahlberechtigung ist jeweils unterschiedlich ausgestaltet!

Für die Wahl des Stadtteilausschusses Vill sind nur jene Villerinnen und Viller wahlberechtigt, die im Wählerverzeichnis für die Gemeinderatswahl 2012 eingetragen waren bzw sind. Es ist also nicht das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl entscheidend, sondern jenes der am 15.4.2012 stattgefundenen Wahl zum Gemeinderat der Stadt Innsbruck. Der entscheidende Stichtag für die Aufnahme in dieses Wählerverzeichnis war seinerzeit der 24.1.2012.

Wahlberechtige, die am Wahltag verhindert sind, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, können für die Wahl des Stadtteilausschusses eine Wahlkarte für die Briefwahl beantragen.

Näheres ist hier auf der Website der Stadt Innsbruck zu finden, insbesondere auch das Antragsformular für die Ausstellung einer Wahlkarte. Dem Antrag muss die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises beigeschlossen werden.

Der Antrag und die Kopie des Lichtbildausweises sind entweder per Post an das Stadtmagistrat Innsbruck, Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, zu senden oder direkt im Bürgerbüro abzugeben.

Der eigenhändig unterschriebene Antrag samt Lichtbildausweis-Kopie kann aber auch eingescannt und per e-Mail an post.bezirks.gemeindeverwaltung @innsbruck.gv.at übermittelt werden.

Wahlvorschläge eingereicht!

Bereits am vergangenen Mittwoch, den 3.4.2013, haben wir den letzten der von uns beeinflussbaren Schritte auf dem Weg zum eigenen Stadtteilausschuss erfolgreich gesetzt.

Bei der zuständigen Wahlbehörde der Stadt Innsbruck wurden fristgerecht auf Grundlage des § 6 Abs 4 der Verordnung über die Einrichtung von Stadtteilausschüssen folgende Wahlvorschläge vorgelegt:

Wahlvorschlag 01 - 18

Alle KandidatInnen haben ihrer Nominierung zugestimmt.

Die 30 erforderlichen Unterstützungserklärungen pro KandidatIn wurden locker erreicht und der Wahlbehörde übergeben.

Als nächsten Schritt wird die Wahlbehörde jetzt den Stimmzettel für die Wahl zum Stadtteilausschuss Vill erstellen. Es wird ein einziger Stimmzettel mit allen 18 KandidatInnen sein, und zwar in alphabetischer Reihenfolge, nummeriert von 1. bis 18., unter Anführung von Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und Beruf.

Bei der Wahl hat dann jeder Stimmberechtigte die Möglichkeit, bis zu 10 Wahlwerber anzukreuzen. Stimmzettel, auf denen mehr als 10 Wahlwerber angekreuzt werden, sind ungültig. Die Vergabe von weniger als 10 Stimmen ist aber zulässig (§ 7 der Verordnung).

Es sind also nur Stimmzettel gültig, auf denen wenigstens ein(e) KandidatIn und maximal 10 KandidatInnen angekreuzt sind!

Gewählt sind dann jene 10 KandidatInnen, die auf diesem Weg die meisten Stimmen erhalten; ihnen ist jeweils ein Mandat im Stadtteilausschuss zuzuweisen.

Mittwoch, 13. März 2013

Unser aktuelles Rundschreiben mit den WahlwerberInnen

Wie im vorigen Beitrag angekündigt, stelle ich unser neuestes Informationsschreiben an alle Viller Haushalte online.

6. Rundschreiben

An dieser Stelle möchte ich herausstreichen, dass Obmann Max Profanter in den letzten Wochen fast rund um die Uhr die logistische Herausforderung der Sichtbarmachung unseres Anliegens im gesamten Dorfgebiet gemeistert und umgesetzt hat.

Thomas Parth hat die Rundschreiben und Plakate formuliert, redigiert und formatiert.

Andreas Span (PIXEL Beschriftungen) hat die Plakate und Planen hergestellt und nichts in Rechnung gestellt.

Ein großes Dankeschön an alle.

Wahlvorschläge, Unterstützungs- und Zustimmungserklärungen und eine abschließende Kontrollrechnung

Ich habe im letzten Artikel die beiden Kundmachungen der Stadt veröffentlicht, in denen zum Einen der Wahltermin festgesetzt und zum anderen zur Einreichung der Wahlvorschläge aufgefordert wurde. Damit hat der nächste Abschnitt auf dem Weg zum eigenen Stadtteilausschuss Vill begonnen.

Ich möchte jetzt kurz die Regelungen im Zusammenhang mit der Ermittlung der KandidatInnen und der Einreichung der Wahlvorschläge vorstellen.

Zum Stadtteilausschuss wählbar sind alle wahlberechtigten VillerInnen. Um gewählt werden zu können, muss man auf einem Wahlvorschlag aufscheinen.

Ein solcher Wahlvorschlag muss eine wählbare Person bezeichnen und von einem Wahlberechtigten eigenhändig unterschrieben werden. Die vorgeschlagene Person muss entweder den Wahlvorschlag selbst unterschreiben oder dem Wahlvorschlag ausdrücklich zustimmen.

Jede(r) Kandidat(in) muss dann von mindestens 30 Wahlberechtigten unterstützt werden, wobei ein Wahlberechtigter maximal zehn Unterstützungserklärungen abgeben darf.

Die Unterstützungserklärung muss die Angaben über Familien- bzw. Nachnamen, Vorname, Geburtsdatum und Wohnadresse des unterstützenden Wahlberechtigten sowie den Namen des Wahlwerbers enthalten und vom unterstützenden Wahlwerber eigenhändig entweder vor der zuständigen Behörde der Stadt oder gerichtlich oder notariell beglaubigt unterschrieben werden.
Die Unterfertigung muss persönlich erfolgen, mitzunehmen ist ein Identitätsdokument (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein).

Die Wahlvorschläge mit der Zustimmungserklärung der jeweiligen Wahlwerber müssen bis spätestens 5.4.2013, 12.00 Uhr, bei der Wahlbehörde eingereicht werden.

Falls der Wahlbehörde am 5.4.2013 um 12:00 Uhr nicht mindestens 15 Wahlvorschläge, also 15 KandidatInnen samt den erforderlichen Unterstützungserklärungen vorliegen, wird die Ausschreibung der Wahl zum Stadtteilausschuss widerrufen. Damit wäre die Bildung eines eigenen Stadtteilausschusses gescheitert.

Diese Hürde ist gar nicht so niedrig.

Aktuell haben sich über den Dorfverein 18 KandidatInnen bereit erklärt, sich der Wahl zu stellen. Die Bekanntgabe dieser Wahlwerber erfolgt in den nächsten Tagen in einem Rundschreiben, das ich hier auch noch veröffentlichen werde.

Jede vorgeschlagene Person benötigt 30 Unterstützungserklärungen. Nachdem ein einzelner Wahlberechtigter maximal 10 Wahlvorschläge unterstützen darf, müssen bei 18 Kandidaten mindestens 54 VillerInnen bereit sein, diese Personen zu unterstützen.

Mit der für die Wahl zuständigen Behörde der Stadt (Mag. Edith Margreiter) konnten wir vereinbaren, dass die Möglichkeit besteht, auch diese Unterstützungserklärungen wieder während der üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro Igls abzugeben.

Wir werden das so organisieren, dass sich die einzelnen KandidatInnen selbst um die erforderliche Anzahl von Unterstützungserklärungen kümmern. Die entsprechenden Vorbereitungen haben wir bereits getroffen. Die Einhaltung der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge samt Unterstützungs- und Zustimmungserklärungen sollte damit locker möglich sein.

Wir haben zwei 9-er-Listen mit den Kandidaten erstellt (in alphabetischer Reihenfolge). Wenn
jede(r) Kandidat(in) der jeweiligen Liste drei zusätzliche Unterstützer organisiert, von denen jede(r) bereit ist, die 9 Wahlvorschläge auf der jeweiligen Liste zu unterschreiben, entfallen auf jeden Kandidat dieser Liste mehr als 30 Unterstützungserklärungen.

Um es ganz genau darzustellen:
4 Wahlwerber müssen 3 Unterstützer mitbringen, 5 Wahlwerber finden mit 2 Unterstützern das Auslangen. Da sich der jeweilige Wahlwerber nicht selbst unterstützen darf, ergibt das folgende Rechnung:

[4 * (1 + 3) - 1] + 5 * (1 + 2) = 30

Montag, 11. März 2013

177 Unterschriften... und die nächsten Schritte

Die zweite Phase auf dem Weg zum Stadtteilausschuss ist abgeschlossen. Letztendlich waren es 177 Villerinnen und Viller, die ihre Unterschrift unter der Forderung zur Einrichtung einer eigenen Stadtteilvertretung setzten.

Ein tolles Ergebnis und imposantes Zeichen für unser Anliegen. Danke!

Heute hat die Stadt zwei Kundmachungen erlassen, die den weiteren Weg vorgeben.

Der Wahltermin wurde endgültig auf den 28.4.2013, dem Tag der Tiroler Landtagswahl, festgesetzt. Es wird im Wahlsprengel Vill zwei Wahlkommissionen geben, beide Wahlentscheidungen können daher im selben Wahllokal getroffen werden.

Außerdem läuft ab sofort die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge samt Zustimmungs- und Unterstützungserklärungen. Wir werden die erforderlichen Vorbereitungen umgehend setzen und darüber berichten, insbesondere wird in den nächsten Tagen wieder ein Informationsschreiben im Postweg zugestellt werden. Parallel dazu berichte ich darüber natürlich auch in diesem Blog.

Und hier sind die beiden Kundmachungen im Original nachzulesen:

Ausschreibung der Wahl des Stadtteilausschusses

Einreichung der Wahlvorschläge

Mittwoch, 27. Februar 2013

Ziel erreicht - 150 Unterschriften

Wir haben die Hürde mehr als deutlich genommen!

Seit heute abend stehen 150 Unterschriften zu Buche, die das Anliegen zur Einrichtung eines Stadtteilausschusses Vill unterstützen.

Ein großes Dankeschön allen Villerinnen und Villern, die unterschrieben haben. Es wurde damit ein weiteres deutliches Zeichen gesetzt, dass eine breite Basis hinter der Forderung steht, den Viller Interessen in der Stadt Gehör zu verschaffen.

Unsere Öffentlichkeitsarbeit hat sicher wesentlich zu diesem Erfolg beigetragen, weshalb ich die sichtbaren Zeichen dieser Arbeit hier dokumentieren möchte (zum Vergrößern auf das jeweilige Foto klicken).









131 Unterschriften reichen aus

Ich habe heute die Antwort von der zuständigen Referentin der Stadt Innsbruck, Mag. Edith Margreiter, auf meinen Beitrag bezüglich der notwendigen Unterschriftenanzahl erhalten.

Sie schreibt:

Sehr geehrter Herr Dr. Jennewein!

Ihre Meinung ist richtig – es sind 131 Unterschriften erforderlich.
Von wem Herr Dr. Profanter die Aussage, dass 131 Unterschriften möglicherweise nicht ausreichen, hat, weiß ich nicht, jedenfalls aber nicht von mir.

Mit freundlichen Grüßen.
Edith Margreiter.

Damit haben wir diesbezüglich Rechtssicherheit und gleichzeitig unser Ziel wohl bald erreicht.

Samstag, 23. Februar 2013

Wie viele Unterschriften brauchen wir?

Es kursieren Gerüchte und Meinungen, insbesondere von Seiten der zuständigen Behörde, dass wir auf der zweiten Stufe, auf der wir uns mit unseren Bestrebungen zur Einrichtung eines Stadtteilausschusses Vill befinden, mehr als die von mir in einem früheren Beitrag berechneten 131 Unterschriften benötigen würden.

Was ist davon zu halten?

§ 2 Abs 3 und Abs 4 der Verordnung haben folgenden Wortlaut:

(3) Auf Grund einer Anregung nach Abs. 2 hat der Bürgermeister durch öffentlichen Anschlag an der Amtstafel während zweier Wochen sowie in geeigneter Weise im betreffenden Stadtteil kundzumachen, dass es allen nach § 5 der Innsbrucker Wahlordnung 2011 wahlberechtigten Gemeindebürgern mit Hauptwohnsitz im betreffenden Stadtteil freisteht, sich dem Wunsch nach Einrichtung eines Stadtteilausschusses binnen vier Wochen vom Tag der Kundmachung an, durch Eintragung ihres Vornamens, ihres Familien- bzw. Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Wohnadresse, in eine bei der Stadt aufgelegte Liste anzuschließen.

(4) Haben sich der Anregung innerhalb der vierwöchigen Frist 30 v. H. der nach § 5 der Innsbrucker Wahlordnung 2011 wahlberechtigten Gemeindebürger mit Hauptwohnsitz im betreffenden Stadtteil angeschlossen, hat der Gemeinderat binnen angemessener Frist die Wahl der Mitglieder des Stadtteilausschusses auszuschreiben.

Diese Regelungen lassen also vom Wortlaut her offen, welcher Stichtag für die Berechtigung zur Abgabe der Unterschriften entscheidend ist. Das wäre insoweit unbefriedigend, als damit im vorhinein nicht exakt geklärt werden könnte, welche Anzahl notwendig ist, um auf eine Ausschreibung der Wahl gemäß § 2 Abs 4 der Verordnung einen Rechtsanspruch zu erwerben.

Die Unklarheit ist aber in Wahrheit gar nicht gegeben. Die Lösung ist in der Kundmachung der Bürgermeisterin vom 8.2.2013, II-BGV-00056e/2013, zu finden, die folgenden Inhalt hat:

KUNDMACHUNG zur Einrichtung eines Stadtteilausschusses Vill

Aufgrund einer gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 15.12.2011 und 26.1.2012, mit der die Stadtteilausschüsse geregelt werden, erfolgten Anregung auf Einrichtung eines Stadtteilausschusses wird gemäß § 2 Abs. 3 der vorzitierten Verordnung folgendes kundgemacht:

Allen anlässlich der Wahl des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck am 15.4.2012 wahlberechtigten Gemeindebürgern mit Hauptwohnsitz in Vill (Stichtag: 24.1.2012) steht es frei, sich dem Wunsch nach Einrichtung eines Stadtteilausschusses binnen 4 Wochen vom Tag der Kundmachung an, durch Eintragung ihres Vornamens, ihres Familien- bzw. Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Wohnadresse (Lichtbildausweis nicht vergessen!) in eine bei der Stadt, aufgelegte Liste anzuschließen.

Damit ist klargestellt, dass auch für die Erfüllung der 30%-Quote die Wahlberechtigung zum Stichtag der letzten Gemeinderatswahl, nämlich der 24.1.2012, entscheidend ist.

Laut offiziellem Ergebnis dieser Wahl (hier zu finden) waren im Wahlsprengel 700 (Vill) 434 Personen wahlberechtigt. 30% davon wären exakt 130,2 Wahlberechtigte, wir brauchen also 131 Unterschriften.

Wir werden uns das von Seiten der Behörde aber auch noch bestätigen lassen.

Freitag, 22. Februar 2013

Wir haben schon 108 Unterschriften!

Per Stichtag 21.2.2013 haben schon 108 VillerInnen die Forderung nach Einrichtung eines Stadtteilausschusses Vill durch ihre Unterschrift unterstützt.

Wir sind also auf bestem Weg, die zweite Hürde zu überspringen. Sehr erfreulich!

An dieser Stelle möchte der Dorfverein allen danken, die ihre Unterstützungsunterschrift bereits abgegeben haben. Wir sind aber noch nicht am Ziel, wir wünschen uns noch etwa weitere 30 Unterschriften, um die Hürde von 131 Unterschriften halbwegs deutlich zu meistern. Alle, die noch nicht unterschrieben haben und das Anliegen unterstützen wollen, haben noch bis 8. März Zeit dazu.

Montag, 4. Februar 2013

Stadtteilausschuss Vill - Abgabe der Unterschriften zur Schaffung des Stadtteilausschusses Vill

Nachdem am 20.12.2012 insgesamt 149 Unterstützungsunterschriften im Büro der Bürgermeisterin abgegeben wurden, hat die Bürgermeisterin amtlich kundgemacht, dass es allen wahlberechtigten VillerInnen freisteht, die Einrichtung eines Stadtteilausschusses durch Eintragung ihres Vornamens, ihres Familien- bzw. Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Wohnadresse, in eine bei der Stadt aufgelegte Liste zu verlangen (§ 2 Abs 3 der Verordnung über die Einrichtung von Stadtteilausschüssen).

Für diesen Schritt zur Einrichtung eines Stadtteilausschusses Vill braucht es nun mindestens 131 wahlberechtigte VillerInnen, die ihre Unterschrift abgeben.
Im Gegensatz zu Igls, wo die Unterschriften im eigenen Dorf und ganztägig abgegeben werden konnten (insgesamt 198 Stunden!! Öffnungszeiten), wird es uns Villern sehr schwer gemacht. Einerseits steht uns weniger als die Hälfte der Igler Zeit zur Verfügung (85 Stunden!!) und andererseits müssen wir entweder nach Igls bzw. in das Rathaus nach Innsbruck, um unsere Stimmen abgeben zu können.
Schon allein dies macht deutlich, wie ungleich die beiden Stadtteile Igls und Vill behandelt werden und wie notwendig ein eigener Stadtteilausschuss Vill ist!

Wo und wann können die Unterschriften abgegeben werden?

Bürgerbüro in Igls: (8. Februar bis 8. März)
MONTAG 9.00 bis 12.00 Uhr
MITTWOCH 14.00 bis 18.00 Uhr
DONNERSTAG 9.00 bis 12.00 Uhr

Rathaus, Meldeamt. 1. Stock Zimmer 1202 und 1206: (8. Februar bis 8. März)
DIENSTAG 8.00 bis 15.00 Uhr (Faschingsdienstag bis 12.00 Uhr)
FREITAG 8.00 bis 12.00 Uhr

Mitzunehmen ist ein gültiger Ausweis (Führerschein, Personalausweis ...).

Wer ein Taxi benötigt (bei Gehbehinderung etc.) wird von Taxi Landauer auf Kosten des Dorfvereins ins Bürgerbüro und zurück geführt (Telefon: 0512 / 370037).

Der Dorfverein Vill bittet alle Viller und Villerinnen ihre Rechte wahrzunehmen und ihre Unterschrift zur Schaffung eines Stadtteilausschusses Vill abzugeben. Wer darüber hinaus Interesse hat, für den Stadtteilausschuss Vill, der bei genügend Unterstützungsunterschriften am 28. April (Tag der Landtagswahlen) gewählt wird, zu kandidieren, kann entweder eine eigene Liste erstellen oder sich gerne bei Max Profanter oder einem anderen Mitglied des Dorfvereins melden (http://dorfverein.blogspot.co.at).

Für die Erstellung der Kandidatenliste(n) sind bestimmte Formvorschriften einzuhalten, über die wir in Kürze ausführlich informieren werden.