Mittwoch, 27. Februar 2013

Ziel erreicht - 150 Unterschriften

Wir haben die Hürde mehr als deutlich genommen!

Seit heute abend stehen 150 Unterschriften zu Buche, die das Anliegen zur Einrichtung eines Stadtteilausschusses Vill unterstützen.

Ein großes Dankeschön allen Villerinnen und Villern, die unterschrieben haben. Es wurde damit ein weiteres deutliches Zeichen gesetzt, dass eine breite Basis hinter der Forderung steht, den Viller Interessen in der Stadt Gehör zu verschaffen.

Unsere Öffentlichkeitsarbeit hat sicher wesentlich zu diesem Erfolg beigetragen, weshalb ich die sichtbaren Zeichen dieser Arbeit hier dokumentieren möchte (zum Vergrößern auf das jeweilige Foto klicken).









131 Unterschriften reichen aus

Ich habe heute die Antwort von der zuständigen Referentin der Stadt Innsbruck, Mag. Edith Margreiter, auf meinen Beitrag bezüglich der notwendigen Unterschriftenanzahl erhalten.

Sie schreibt:

Sehr geehrter Herr Dr. Jennewein!

Ihre Meinung ist richtig – es sind 131 Unterschriften erforderlich.
Von wem Herr Dr. Profanter die Aussage, dass 131 Unterschriften möglicherweise nicht ausreichen, hat, weiß ich nicht, jedenfalls aber nicht von mir.

Mit freundlichen Grüßen.
Edith Margreiter.

Damit haben wir diesbezüglich Rechtssicherheit und gleichzeitig unser Ziel wohl bald erreicht.

Samstag, 23. Februar 2013

Wie viele Unterschriften brauchen wir?

Es kursieren Gerüchte und Meinungen, insbesondere von Seiten der zuständigen Behörde, dass wir auf der zweiten Stufe, auf der wir uns mit unseren Bestrebungen zur Einrichtung eines Stadtteilausschusses Vill befinden, mehr als die von mir in einem früheren Beitrag berechneten 131 Unterschriften benötigen würden.

Was ist davon zu halten?

§ 2 Abs 3 und Abs 4 der Verordnung haben folgenden Wortlaut:

(3) Auf Grund einer Anregung nach Abs. 2 hat der Bürgermeister durch öffentlichen Anschlag an der Amtstafel während zweier Wochen sowie in geeigneter Weise im betreffenden Stadtteil kundzumachen, dass es allen nach § 5 der Innsbrucker Wahlordnung 2011 wahlberechtigten Gemeindebürgern mit Hauptwohnsitz im betreffenden Stadtteil freisteht, sich dem Wunsch nach Einrichtung eines Stadtteilausschusses binnen vier Wochen vom Tag der Kundmachung an, durch Eintragung ihres Vornamens, ihres Familien- bzw. Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Wohnadresse, in eine bei der Stadt aufgelegte Liste anzuschließen.

(4) Haben sich der Anregung innerhalb der vierwöchigen Frist 30 v. H. der nach § 5 der Innsbrucker Wahlordnung 2011 wahlberechtigten Gemeindebürger mit Hauptwohnsitz im betreffenden Stadtteil angeschlossen, hat der Gemeinderat binnen angemessener Frist die Wahl der Mitglieder des Stadtteilausschusses auszuschreiben.

Diese Regelungen lassen also vom Wortlaut her offen, welcher Stichtag für die Berechtigung zur Abgabe der Unterschriften entscheidend ist. Das wäre insoweit unbefriedigend, als damit im vorhinein nicht exakt geklärt werden könnte, welche Anzahl notwendig ist, um auf eine Ausschreibung der Wahl gemäß § 2 Abs 4 der Verordnung einen Rechtsanspruch zu erwerben.

Die Unklarheit ist aber in Wahrheit gar nicht gegeben. Die Lösung ist in der Kundmachung der Bürgermeisterin vom 8.2.2013, II-BGV-00056e/2013, zu finden, die folgenden Inhalt hat:

KUNDMACHUNG zur Einrichtung eines Stadtteilausschusses Vill

Aufgrund einer gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 15.12.2011 und 26.1.2012, mit der die Stadtteilausschüsse geregelt werden, erfolgten Anregung auf Einrichtung eines Stadtteilausschusses wird gemäß § 2 Abs. 3 der vorzitierten Verordnung folgendes kundgemacht:

Allen anlässlich der Wahl des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck am 15.4.2012 wahlberechtigten Gemeindebürgern mit Hauptwohnsitz in Vill (Stichtag: 24.1.2012) steht es frei, sich dem Wunsch nach Einrichtung eines Stadtteilausschusses binnen 4 Wochen vom Tag der Kundmachung an, durch Eintragung ihres Vornamens, ihres Familien- bzw. Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Wohnadresse (Lichtbildausweis nicht vergessen!) in eine bei der Stadt, aufgelegte Liste anzuschließen.

Damit ist klargestellt, dass auch für die Erfüllung der 30%-Quote die Wahlberechtigung zum Stichtag der letzten Gemeinderatswahl, nämlich der 24.1.2012, entscheidend ist.

Laut offiziellem Ergebnis dieser Wahl (hier zu finden) waren im Wahlsprengel 700 (Vill) 434 Personen wahlberechtigt. 30% davon wären exakt 130,2 Wahlberechtigte, wir brauchen also 131 Unterschriften.

Wir werden uns das von Seiten der Behörde aber auch noch bestätigen lassen.

Freitag, 22. Februar 2013

Wir haben schon 108 Unterschriften!

Per Stichtag 21.2.2013 haben schon 108 VillerInnen die Forderung nach Einrichtung eines Stadtteilausschusses Vill durch ihre Unterschrift unterstützt.

Wir sind also auf bestem Weg, die zweite Hürde zu überspringen. Sehr erfreulich!

An dieser Stelle möchte der Dorfverein allen danken, die ihre Unterstützungsunterschrift bereits abgegeben haben. Wir sind aber noch nicht am Ziel, wir wünschen uns noch etwa weitere 30 Unterschriften, um die Hürde von 131 Unterschriften halbwegs deutlich zu meistern. Alle, die noch nicht unterschrieben haben und das Anliegen unterstützen wollen, haben noch bis 8. März Zeit dazu.

Montag, 4. Februar 2013

Stadtteilausschuss Vill - Abgabe der Unterschriften zur Schaffung des Stadtteilausschusses Vill

Nachdem am 20.12.2012 insgesamt 149 Unterstützungsunterschriften im Büro der Bürgermeisterin abgegeben wurden, hat die Bürgermeisterin amtlich kundgemacht, dass es allen wahlberechtigten VillerInnen freisteht, die Einrichtung eines Stadtteilausschusses durch Eintragung ihres Vornamens, ihres Familien- bzw. Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Wohnadresse, in eine bei der Stadt aufgelegte Liste zu verlangen (§ 2 Abs 3 der Verordnung über die Einrichtung von Stadtteilausschüssen).

Für diesen Schritt zur Einrichtung eines Stadtteilausschusses Vill braucht es nun mindestens 131 wahlberechtigte VillerInnen, die ihre Unterschrift abgeben.
Im Gegensatz zu Igls, wo die Unterschriften im eigenen Dorf und ganztägig abgegeben werden konnten (insgesamt 198 Stunden!! Öffnungszeiten), wird es uns Villern sehr schwer gemacht. Einerseits steht uns weniger als die Hälfte der Igler Zeit zur Verfügung (85 Stunden!!) und andererseits müssen wir entweder nach Igls bzw. in das Rathaus nach Innsbruck, um unsere Stimmen abgeben zu können.
Schon allein dies macht deutlich, wie ungleich die beiden Stadtteile Igls und Vill behandelt werden und wie notwendig ein eigener Stadtteilausschuss Vill ist!

Wo und wann können die Unterschriften abgegeben werden?

Bürgerbüro in Igls: (8. Februar bis 8. März)
MONTAG 9.00 bis 12.00 Uhr
MITTWOCH 14.00 bis 18.00 Uhr
DONNERSTAG 9.00 bis 12.00 Uhr

Rathaus, Meldeamt. 1. Stock Zimmer 1202 und 1206: (8. Februar bis 8. März)
DIENSTAG 8.00 bis 15.00 Uhr (Faschingsdienstag bis 12.00 Uhr)
FREITAG 8.00 bis 12.00 Uhr

Mitzunehmen ist ein gültiger Ausweis (Führerschein, Personalausweis ...).

Wer ein Taxi benötigt (bei Gehbehinderung etc.) wird von Taxi Landauer auf Kosten des Dorfvereins ins Bürgerbüro und zurück geführt (Telefon: 0512 / 370037).

Der Dorfverein Vill bittet alle Viller und Villerinnen ihre Rechte wahrzunehmen und ihre Unterschrift zur Schaffung eines Stadtteilausschusses Vill abzugeben. Wer darüber hinaus Interesse hat, für den Stadtteilausschuss Vill, der bei genügend Unterstützungsunterschriften am 28. April (Tag der Landtagswahlen) gewählt wird, zu kandidieren, kann entweder eine eigene Liste erstellen oder sich gerne bei Max Profanter oder einem anderen Mitglied des Dorfvereins melden (http://dorfverein.blogspot.co.at).

Für die Erstellung der Kandidatenliste(n) sind bestimmte Formvorschriften einzuhalten, über die wir in Kürze ausführlich informieren werden.