Samstag, 6. April 2013

Wahlbeteiligung, Wahlberechtigung und Briefwahlmöglichkeit


Nachdem - wie im vorigen Beitrag geschildert - die Wahlvorschläge eingereicht sind, steht einem eigenen Stadtteilausschuss Vill nur mehr ein Hindernis im Wege:

An der Wahl zum Stadtteilausschuss müssen sich zumindest 210 Wahlberechtigte beteiligen (das entspricht 75% der Wahlbeteiligung im Wahlsprengel 700 bei der GR-Wahl 2012).

Wenn diese Wahlbeteiligung nicht erreicht werden sollte, wären alle bisherigen Schritte umsonst gewesen.

Wir bitten also, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Dazu noch einmal ein wichtiger Hinweis zur Klärung teilweise aufgetretener Unklarheiten:

Im Wahllokal für den Wahlsprengel 700 (Gasthof Turmbichl) werden bei der Tiroler Landtagswahl am 28.4.2013 zwei Wahlkommissionen eingerichtet sein. Die "normale" Wahlkommission für die Landtagswahl und eine speziell für die Wahl zum Stadtteilausschuss gebildete Kommission.

Die Wahlberechtigung ist jeweils unterschiedlich ausgestaltet!

Für die Wahl des Stadtteilausschusses Vill sind nur jene Villerinnen und Viller wahlberechtigt, die im Wählerverzeichnis für die Gemeinderatswahl 2012 eingetragen waren bzw sind. Es ist also nicht das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl entscheidend, sondern jenes der am 15.4.2012 stattgefundenen Wahl zum Gemeinderat der Stadt Innsbruck. Der entscheidende Stichtag für die Aufnahme in dieses Wählerverzeichnis war seinerzeit der 24.1.2012.

Wahlberechtige, die am Wahltag verhindert sind, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, können für die Wahl des Stadtteilausschusses eine Wahlkarte für die Briefwahl beantragen.

Näheres ist hier auf der Website der Stadt Innsbruck zu finden, insbesondere auch das Antragsformular für die Ausstellung einer Wahlkarte. Dem Antrag muss die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises beigeschlossen werden.

Der Antrag und die Kopie des Lichtbildausweises sind entweder per Post an das Stadtmagistrat Innsbruck, Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, zu senden oder direkt im Bürgerbüro abzugeben.

Der eigenhändig unterschriebene Antrag samt Lichtbildausweis-Kopie kann aber auch eingescannt und per e-Mail an post.bezirks.gemeindeverwaltung @innsbruck.gv.at übermittelt werden.

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