Das Protokoll der heurigen Generalversammlung liegt vor und kann hier geladen, gelesen oder ausgedruckt werden:
Protokoll
Donnerstag, 10. Mai 2012
Samstag, 5. Mai 2012
Einbahnregelung für die Viller Dorfstraße
Ich wurde seitens der Stadt darüber informiert, dass das Amt für Straßen- und Verkehrsrecht für die neue Viller Dorfstraße eine Einbahnregelung verordnen möchte. Dies wird im Wesentlichen damit begründet, dass Gehsteige errichtet werden, die nach der StVO nicht befahren werden dürfen, weshalb die Fahrbahnbreite in weiten Bereichen nicht mehr für den Begegnungsverkehr ausreicht.
Das Amt für Verkehrsplanung spricht sich meines Wissens nach gegen eine Einbahnregelung aus und argumentiert vor allem damit, dass die Gehsteige niveaugleich zur Fahrbahn errichet werden und (in Kürze) damit zu rechnen ist, dass sogenannte Mischverkehrsflächen, die auch ein Befahren von Gehsteigen erlauben, in der StVO verankert werden sollen.
Ich habe mit einigen in Vill über die Pläne gesprochen und auch einige Vorstandsmitglieder des Dorfvereins kontaktiert. Es besteht Einigkeit, das Amt für Verkehrsplanung in deren Haltung zu unterstützen, folgende Stellungnahme habe ich übermittelt:
Ich nehme an, dass dies im Sinne aller ist, allfällige gegenteilige Sichtweisen können im Rahmen dieses Beitrags in den Kommentaren gerne diskutiert werden. Sollte sich daraus die Notwendigkeit einer breiteren Diskussion ergeben, wird das der Dorfverein natürlich aufgreifen.
Das Amt für Verkehrsplanung spricht sich meines Wissens nach gegen eine Einbahnregelung aus und argumentiert vor allem damit, dass die Gehsteige niveaugleich zur Fahrbahn errichet werden und (in Kürze) damit zu rechnen ist, dass sogenannte Mischverkehrsflächen, die auch ein Befahren von Gehsteigen erlauben, in der StVO verankert werden sollen.
Ich habe mit einigen in Vill über die Pläne gesprochen und auch einige Vorstandsmitglieder des Dorfvereins kontaktiert. Es besteht Einigkeit, das Amt für Verkehrsplanung in deren Haltung zu unterstützen, folgende Stellungnahme habe ich übermittelt:
Bei der Vorstellung des Projektes wurde die Notwendigkeit
der Errichtung von Gehsteigen thematisiert, wobei ins Treffen geführt wurde,
dass diese Gehsteige niveaugleich mit der Fahrbahn und damit auch als befahrbar
ausgestaltet werden. Das überzeugte und zerstreute vor allem die Bedenken
einiger, dass als Konsequenz der Sanierung der Dorfstraße eine Einbahnregelung
kommt.
Der Dorfverein spricht sich deutlich gegen eine
Einbahnführung aus (wobei einige der Befragten für einen solchen Fall massiven
Widerstand ankündigten).
Es spricht aus sachlichen Gründen vieles
dagegen:
a)
Das Verkehrsaufkommen auf der Dorfstraße ist nicht besonders
hoch. Schon bisher funktionierten Begegnungen problemlos, naturgemäß aber im
niedrigen Geschwindigkeitsbereich. Sollte eine Einbahnführung kommen, wäre eine
Erhöhung der Geschwindigkeiten zu befürchten.
b)
Eine - offensichtlich rechtlich mögliche -
Mischverkehrsfläche fördert Rücksichtnahme unter allen Verkehrsteilnehmern und
sollte geradezu Standard für Verkehrsflächen und Straßensituationen wie jene der
Viller Dorfstraße werden.
Alle diesbezüglichen Überlegungen würden ad absurdum
geführt, wenn solche Konzepte nicht einmal auf die Viller Dorfstraße angewendet
würden bzw. werden könnten.
c)
Es würde viel unnötiger "Umwegverkehr" produziert, zumal
gerade im nördlichen Bereich der Dorfstraße der Großteil der Bewohner lebt, die
derzeit auf kurzem Wege im nördlichen Bereich auf die Igler Landesstraße
ausfahren. Diese Verkehrsteilnehmer würden prinzipiell bei jeder Fahrt durch den
ganzen Ort geführt werden. Ein Schildbürgerstreich, als solcher würde er auch
bei den Bewohnern empfunden werden, zumal niemand ein Problem mit
Begegnungssituationen sieht bzw. sehen würde.
d)
Die Erschließung der Zu-/Abfahrtswege für die Häuser Viller
Dorfstraße 26, 34, 40 und 42 würde bei einer Einbahnregelung - egal in welcher
Richtung - nahezu verunmöglicht, da der Wendekreis von der Viller Dorfstraße auf
den betreffenden Zugangsweg ohne mehrmaliges (!) Reversieren nicht fahrbar
ist.
Zusammengefasst:
Alle in Vill gehen davon aus, dass an eine Einbahnregelung
für die Viller Dorfstraße nicht einmal gedacht wird. Dagegen würde sicher
Protest laut, dem - für den Fall der Fälle - sachliche Argumente entgegen
gehalten werden sollten. Dass vor dem Hintergrund der rechtlichen Möglichkeit
der Verordnung einer Mischverkehrsfläche keine sachlichen Argumente ins Treffen
geführt werden können, ist für den Dorfverein klar.
Wir ersuchen daher dringend, eine derartige Einbahnregelung
zu verhindern und alles daran zu setzen, eine Mischverkehrsfläche zu
verwirklichen.
Ich nehme an, dass dies im Sinne aller ist, allfällige gegenteilige Sichtweisen können im Rahmen dieses Beitrags in den Kommentaren gerne diskutiert werden. Sollte sich daraus die Notwendigkeit einer breiteren Diskussion ergeben, wird das der Dorfverein natürlich aufgreifen.
Freitag, 13. April 2012
Wohnbauprojekt "Villa Vill"
Ein wenig Internet-Recherche ist erforderlich, um fündig zu werden: Vom geplanten Wohnbauprojekt beim abgerissenen "Gasperer-Haus" gibt es eine erste Fotomontage.
Die ärgsten Befürchtungen werden bestätigt, und vielleicht wären jetzt manche froh, wenn eine gewisse Einflussmöglichkeit über den Stadt- und Ortsbildschutz auf die Gestaltung möglich wäre. Das würde zwar nicht garantieren, dass derartige Projekte verhindert werden; eine kritische Auseinandersetzung im Rahmen des SOG-Beirates würde aber zumindest Verbesserungen ermöglichen.
Bauträger ist die OFA Immobilien, und so soll es ausschauen:
Villa Vill
Man wird sehen, was tatsächlich kommt.
Die ärgsten Befürchtungen werden bestätigt, und vielleicht wären jetzt manche froh, wenn eine gewisse Einflussmöglichkeit über den Stadt- und Ortsbildschutz auf die Gestaltung möglich wäre. Das würde zwar nicht garantieren, dass derartige Projekte verhindert werden; eine kritische Auseinandersetzung im Rahmen des SOG-Beirates würde aber zumindest Verbesserungen ermöglichen.
Bauträger ist die OFA Immobilien, und so soll es ausschauen:
Villa Vill
Man wird sehen, was tatsächlich kommt.
Freitag, 30. März 2012
Dorfchronik von Dr. Harwick W. Arch
Im Rahmen unserer Vollversammlung am 29.3.2012 hat Dr. Harwick Arch auf seine noch in den 90-er Jahren in Reimform verfasste Viller Dorfchronik aufmerksam gemacht.
Er hat uns sein Werk zur Verfügung gestellt und ich komme gerne dem Wunsch nach, es auch hier in unserem Blog zugänglich zu machen.
Ein Klick auf diesen Link genügt.
Er hat uns sein Werk zur Verfügung gestellt und ich komme gerne dem Wunsch nach, es auch hier in unserem Blog zugänglich zu machen.
Ein Klick auf diesen Link genügt.
Dienstag, 28. Februar 2012
Generalversammlung am 29.3.2012
Zur heurigen Generalversammlung des Dorfvereins mit Neuwahl des Vorstands darf ich alle Mitglieder und natürlich auch Interessierte herzlich einladen.
Die Generalversammlung findet am 29.3.2012, 20.00 Uhr, im Gasthof Turmbichl statt.
Die Tagesordnung finden Sie hier.
Der Vorstand freut sich auf zahlreiches Erscheinen.
Die Generalversammlung findet am 29.3.2012, 20.00 Uhr, im Gasthof Turmbichl statt.
Die Tagesordnung finden Sie hier.
Der Vorstand freut sich auf zahlreiches Erscheinen.
Samstag, 4. Februar 2012
Stadtteilausschuss Vill - eine Utopie?
Das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck idF LGBl Nr. 121/2011 regelt in § 2 das Gemeindegebiet, wonach das Gebiet der Landeshauptstadt die Katastralgemeinden Innsbruck, Wilten, Pradl, Hötting, Amras, Mühlau, Arzl, Vill und Igls umfasst. Gemäß § 2 Abs 2 bildet jede Katastralgemeinde einen Stadtteil, Vill ist demnach ein selbständiger Stadtteil von Innsbruck.
Gemäß § 30a Abs 1 kann für Stadtteile iSd § 2 Abs 2 ein Stadtteilausschuss eingerichtet werden. Dessen Aufgaben und Rechte regelt § 30a Abs 2, die Funktionsperiode beträgt gemäß Abs 3 sechs Jahre. Sie endet jedenfalls mit dem Ablauf der Funktionsperiode des Gemeinderates.
Gemäß § 30a Abs 4 hat der Gemeinderat durch Verordnung nähere Regelungen über die Stadtteilausschüsse zu erlassen, insbesondere über die Voraussetzungen und das Verfahren für die Einrichtung und Auflösung und ihre Zusammensetzung und die Bestellung ihrer Mitglieder.
Von dieser Verordnungsermächtigung hat der Gemeinderat mit der Verordnung vom 15.12.2011 und 26.01.2012, mit der die Stadtteilausschüsse geregelt werden, Gebrauch gemacht.
Die Bestimmungen über Einrichtung und Auflösung findet man in § 2 dieser Verordnung.
Jeder wahlberechtigte Gemeindebürger, der seinen Hauptwohnsitz im betreffenden Stadtteil hat, kann demnach schriftlich die Einrichtung eines Stadtteilausschusses anregen. Diese Anregung muss von mindestens 15% der wahlberechtigten Gemeindebürger mit Hauptwohnsitz im betreffenden Stadtteil mit eigenhändiger Unterschrift unterstützt werden.
Wenn eine solche Anregung mit den Unterstützungsunterschriften vorliegt, hat der Bürgermeister durch öffentlichen Anschlag an der Amtstafel während zweier Wochen sowie in geeigneter Weise im betreffenden Stadtteil kundzumachen, dass es allen wahlberechtigten Gemeindebürgern mit Hauptwohnsitz im betreffenden Stadtteil freisteht, sich dem Wunsch nach Einrichtung eines Stadtteilausschusses binnen vier Wochen vom Tag der Kundmachung an, durch Eintragung ihres Vornamens, ihres Familien- bzw. Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Wohnadresse, in eine bei der Stadt aufgelegte Liste anzuschließen.
Wenn sich im Anschluss daran der Anregung innerhalb der vierwöchigen Frist 30% der wahlberechtigten Gemeindebürger mit Hauptwohnsitz im betreffenden Stadtteil angeschlossen haben, hat der Gemeinderat binnen angemessener Frist die Wahl der Mitglieder des Stadtteilausschusses auszuschreiben.
Wenn schließlich bei der Wahl der von der wahlberechtigten Bevölkerung des Stadtteiles gewählten Mitglieder des Stadtteilausschusses zumindest eine Wahlbeteiligung von 75% der Wahlbeteiligung im betreffenden Stadtteil bei der zuletzt durchgeführten Wahl des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck gegeben ist, so hat der Gemeinderat – verpflichtend - mit Beschluss festzulegen, dass für den betreffenden Stadtteil ein Stadtteilausschuss einzurichten und zu führen ist.
So weit dürfte die neue Rechtslage einigen schon bekannt sein, da Igls mit dieser Regelung ja schon konfrontiert ist und die Herausforderung offensichtlich mustergültig bewältigen kann.
Für Vill bietet sich damit die Chance, über die in der Vergangenheit viel gesprochen und lamentiert worden ist. Bislang war man ja mehr oder weniger vom Wohlwollen der Politik abhängig, ob Stadtteile einen Stadtteilausschuss erhalten oder nicht.
Mit dem neuen Stadtrecht liegt es aber in unserer eigenen Hand, dieses Ziel zu erreichen.
Erforderlich ist lediglich die Anregung und Initiative eines/einer Einzelnen, der/die imstande sein muss, 15% der Wahlberechtigten für Unterstützungserklärungen zu gewinnen. Wenn diese Hürde geschafft würde, müssten sich innerhalb der 4-wöchigen Frist weitere 15% dieser Anregung anschließen.
Damit hätte dann der Gemeinderat zwingend die Wahl der Mitglieder des Stadtteilausschusses auszuschreiben, wobei 10 Mitglieder gewählt werden müssen.
Dass es endgültig zur Einrichtung eines „Stadtteilausschusses Vill“ (klingt schon einmal gut...) käme, hängt schließlich davon ab, dass bei der Wahl zum Stadtteilausschuss mindestens eine Wahlbeteiligung von 75% der bei der vorangegangenen Gemeinderatswahl in Vill gegebenen Wahlbeteiligung geschafft wird.
[Aktualisierung vom 20.6.2012]
Um sich das Ganze besser vorstellen zu können, habe ich mir die entsprechenden Zahlen der letzten Gemeinderatswahl im Jahr 2012 für Vill herausgesucht. Dabei handelt es sich also jetzt um die aktuellen Zahlen, um zu zeigen, in welchen Dimensionen sich so eine Initiative bewegen muss.
In Vill (Wahlsprengel 700) waren 2012 insgesamt 434 Personen wahlberechtigt; von ihnen haben 280 Wahlberechtigte gewählt, was einer Wahlbeteiligung von 64,5% entspricht.
Umgerechnet heißt das:
Mein Beitrag soll ein Anstoß sein, sich das zu überlegen.
Gemäß § 30a Abs 1 kann für Stadtteile iSd § 2 Abs 2 ein Stadtteilausschuss eingerichtet werden. Dessen Aufgaben und Rechte regelt § 30a Abs 2, die Funktionsperiode beträgt gemäß Abs 3 sechs Jahre. Sie endet jedenfalls mit dem Ablauf der Funktionsperiode des Gemeinderates.
Gemäß § 30a Abs 4 hat der Gemeinderat durch Verordnung nähere Regelungen über die Stadtteilausschüsse zu erlassen, insbesondere über die Voraussetzungen und das Verfahren für die Einrichtung und Auflösung und ihre Zusammensetzung und die Bestellung ihrer Mitglieder.
Von dieser Verordnungsermächtigung hat der Gemeinderat mit der Verordnung vom 15.12.2011 und 26.01.2012, mit der die Stadtteilausschüsse geregelt werden, Gebrauch gemacht.
Die Bestimmungen über Einrichtung und Auflösung findet man in § 2 dieser Verordnung.
Jeder wahlberechtigte Gemeindebürger, der seinen Hauptwohnsitz im betreffenden Stadtteil hat, kann demnach schriftlich die Einrichtung eines Stadtteilausschusses anregen. Diese Anregung muss von mindestens 15% der wahlberechtigten Gemeindebürger mit Hauptwohnsitz im betreffenden Stadtteil mit eigenhändiger Unterschrift unterstützt werden.
Wenn eine solche Anregung mit den Unterstützungsunterschriften vorliegt, hat der Bürgermeister durch öffentlichen Anschlag an der Amtstafel während zweier Wochen sowie in geeigneter Weise im betreffenden Stadtteil kundzumachen, dass es allen wahlberechtigten Gemeindebürgern mit Hauptwohnsitz im betreffenden Stadtteil freisteht, sich dem Wunsch nach Einrichtung eines Stadtteilausschusses binnen vier Wochen vom Tag der Kundmachung an, durch Eintragung ihres Vornamens, ihres Familien- bzw. Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Wohnadresse, in eine bei der Stadt aufgelegte Liste anzuschließen.
Wenn sich im Anschluss daran der Anregung innerhalb der vierwöchigen Frist 30% der wahlberechtigten Gemeindebürger mit Hauptwohnsitz im betreffenden Stadtteil angeschlossen haben, hat der Gemeinderat binnen angemessener Frist die Wahl der Mitglieder des Stadtteilausschusses auszuschreiben.
Wenn schließlich bei der Wahl der von der wahlberechtigten Bevölkerung des Stadtteiles gewählten Mitglieder des Stadtteilausschusses zumindest eine Wahlbeteiligung von 75% der Wahlbeteiligung im betreffenden Stadtteil bei der zuletzt durchgeführten Wahl des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck gegeben ist, so hat der Gemeinderat – verpflichtend - mit Beschluss festzulegen, dass für den betreffenden Stadtteil ein Stadtteilausschuss einzurichten und zu führen ist.
So weit dürfte die neue Rechtslage einigen schon bekannt sein, da Igls mit dieser Regelung ja schon konfrontiert ist und die Herausforderung offensichtlich mustergültig bewältigen kann.
Für Vill bietet sich damit die Chance, über die in der Vergangenheit viel gesprochen und lamentiert worden ist. Bislang war man ja mehr oder weniger vom Wohlwollen der Politik abhängig, ob Stadtteile einen Stadtteilausschuss erhalten oder nicht.
Mit dem neuen Stadtrecht liegt es aber in unserer eigenen Hand, dieses Ziel zu erreichen.
Erforderlich ist lediglich die Anregung und Initiative eines/einer Einzelnen, der/die imstande sein muss, 15% der Wahlberechtigten für Unterstützungserklärungen zu gewinnen. Wenn diese Hürde geschafft würde, müssten sich innerhalb der 4-wöchigen Frist weitere 15% dieser Anregung anschließen.
Damit hätte dann der Gemeinderat zwingend die Wahl der Mitglieder des Stadtteilausschusses auszuschreiben, wobei 10 Mitglieder gewählt werden müssen.
Dass es endgültig zur Einrichtung eines „Stadtteilausschusses Vill“ (klingt schon einmal gut...) käme, hängt schließlich davon ab, dass bei der Wahl zum Stadtteilausschuss mindestens eine Wahlbeteiligung von 75% der bei der vorangegangenen Gemeinderatswahl in Vill gegebenen Wahlbeteiligung geschafft wird.
[Aktualisierung vom 20.6.2012]
Um sich das Ganze besser vorstellen zu können, habe ich mir die entsprechenden Zahlen der letzten Gemeinderatswahl im Jahr 2012 für Vill herausgesucht. Dabei handelt es sich also jetzt um die aktuellen Zahlen, um zu zeigen, in welchen Dimensionen sich so eine Initiative bewegen muss.
In Vill (Wahlsprengel 700) waren 2012 insgesamt 434 Personen wahlberechtigt; von ihnen haben 280 Wahlberechtigte gewählt, was einer Wahlbeteiligung von 64,5% entspricht.
Umgerechnet heißt das:
- Für eine Anregung wären auf Basis dieser Zahlen 65 Unterstützungsunterschriften erforderlich (15% der 434 Wahlberechtigten)
- Innerhalb der 4-wöchigen Auflage der Liste bei der Stadt müssten weitere 65 Unterschriften gewonnen werden (in Summe hätten dann 30% der 434 Wahlberechtigten die Einrichtung eines Stadtteilausschusses unterstützt)
- An der Wahl zum Stadtteilausschuss müssten sich dann zumindest 210 Wahlberechtigte (75% der 280 Wähler bei der GR-Wahl 2012) beteiligen, womit die Einrichtung des Viller Stadtteilausschusses realisiert wäre.
Mein Beitrag soll ein Anstoß sein, sich das zu überlegen.
Sonntag, 23. Oktober 2011
Gestaltung der Viller Dorfstraße
Die Magistratsabteilung III, Amt Tiefbau hat mir das Informationsschreiben an alle direkten Anrainer der Dorfstraße und den Lageplan des 1. Bauabschnittes übermittelt.
Ich stelle diese Informationen gerne allen Interessierten auch auf diesem Wege zur Verfügung.
Es ist sehr erfreulich, dass die Neugestaltung nicht nur angekündigt, sondern auch umgesetzt wird. Außerdem ist die Informationspolitik der Stadt in dieser Angelegenheit bislang vorbildlich, was auch einmal gesagt werden sollte.
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