Das Amt für Verkehrsplanung spricht sich meines Wissens nach gegen eine Einbahnregelung aus und argumentiert vor allem damit, dass die Gehsteige niveaugleich zur Fahrbahn errichet werden und (in Kürze) damit zu rechnen ist, dass sogenannte Mischverkehrsflächen, die auch ein Befahren von Gehsteigen erlauben, in der StVO verankert werden sollen.
Ich habe mit einigen in Vill über die Pläne gesprochen und auch einige Vorstandsmitglieder des Dorfvereins kontaktiert. Es besteht Einigkeit, das Amt für Verkehrsplanung in deren Haltung zu unterstützen, folgende Stellungnahme habe ich übermittelt:
Bei der Vorstellung des Projektes wurde die Notwendigkeit
der Errichtung von Gehsteigen thematisiert, wobei ins Treffen geführt wurde,
dass diese Gehsteige niveaugleich mit der Fahrbahn und damit auch als befahrbar
ausgestaltet werden. Das überzeugte und zerstreute vor allem die Bedenken
einiger, dass als Konsequenz der Sanierung der Dorfstraße eine Einbahnregelung
kommt.
Der Dorfverein spricht sich deutlich gegen eine
Einbahnführung aus (wobei einige der Befragten für einen solchen Fall massiven
Widerstand ankündigten).
Es spricht aus sachlichen Gründen vieles
dagegen:
a)
Das Verkehrsaufkommen auf der Dorfstraße ist nicht besonders
hoch. Schon bisher funktionierten Begegnungen problemlos, naturgemäß aber im
niedrigen Geschwindigkeitsbereich. Sollte eine Einbahnführung kommen, wäre eine
Erhöhung der Geschwindigkeiten zu befürchten.
b)
Eine - offensichtlich rechtlich mögliche -
Mischverkehrsfläche fördert Rücksichtnahme unter allen Verkehrsteilnehmern und
sollte geradezu Standard für Verkehrsflächen und Straßensituationen wie jene der
Viller Dorfstraße werden.
Alle diesbezüglichen Überlegungen würden ad absurdum
geführt, wenn solche Konzepte nicht einmal auf die Viller Dorfstraße angewendet
würden bzw. werden könnten.
c)
Es würde viel unnötiger "Umwegverkehr" produziert, zumal
gerade im nördlichen Bereich der Dorfstraße der Großteil der Bewohner lebt, die
derzeit auf kurzem Wege im nördlichen Bereich auf die Igler Landesstraße
ausfahren. Diese Verkehrsteilnehmer würden prinzipiell bei jeder Fahrt durch den
ganzen Ort geführt werden. Ein Schildbürgerstreich, als solcher würde er auch
bei den Bewohnern empfunden werden, zumal niemand ein Problem mit
Begegnungssituationen sieht bzw. sehen würde.
d)
Die Erschließung der Zu-/Abfahrtswege für die Häuser Viller
Dorfstraße 26, 34, 40 und 42 würde bei einer Einbahnregelung - egal in welcher
Richtung - nahezu verunmöglicht, da der Wendekreis von der Viller Dorfstraße auf
den betreffenden Zugangsweg ohne mehrmaliges (!) Reversieren nicht fahrbar
ist.
Zusammengefasst:
Alle in Vill gehen davon aus, dass an eine Einbahnregelung
für die Viller Dorfstraße nicht einmal gedacht wird. Dagegen würde sicher
Protest laut, dem - für den Fall der Fälle - sachliche Argumente entgegen
gehalten werden sollten. Dass vor dem Hintergrund der rechtlichen Möglichkeit
der Verordnung einer Mischverkehrsfläche keine sachlichen Argumente ins Treffen
geführt werden können, ist für den Dorfverein klar.
Wir ersuchen daher dringend, eine derartige Einbahnregelung
zu verhindern und alles daran zu setzen, eine Mischverkehrsfläche zu
verwirklichen.
Ich nehme an, dass dies im Sinne aller ist, allfällige gegenteilige Sichtweisen können im Rahmen dieses Beitrags in den Kommentaren gerne diskutiert werden. Sollte sich daraus die Notwendigkeit einer breiteren Diskussion ergeben, wird das der Dorfverein natürlich aufgreifen.
eine schnapsidee ohne bürgerbeteiligung wie auch die riesenrinne am anfang der handlhofstrasse!
AntwortenLöschenNiemand von uns wollte eine derartige verengung der fahrbahnen, jetzt suchen sie möglichkeiten, die innsbrucker "hundeausführer" wieder parken zu lassen!
Hallo Martin,
Löschenein wenig differenzierter wird man das wohl sehen müssen.
Die Verkehrsplanung hat immer an eine durchgehende Befahrbarkeit der gesamten Straßenbreite gedacht; deshalb haben sie ja auch immer die Mischverkehrsfläche propagiert.
Dass das Amt für Verkehrsrecht jetzt die Einbahnregelung ins Spiel bringt, hat offensichtlich mit einer Auslegung der StVO zu tun, ohne dass dort die Möglichkeit der Mischverkehrsfläche überlegt wurde.
Das lässt sich aber (hoffentlich) in Gesprächen und nach Offenlegung aller Argumente klären und aus der Welt schaffen.
Das Ganze dient aber sicher nicht dazu, den "Hundeausführern" Parkplätze zu verschaffen, weil nicht nur das Befahren von Gehsteigen, sondern auch das Parken auf Gehsteigen in der StVO verboten ist. Diese Ängste müssen wir also nicht haben.
Das mit der "Riesenrinne" an der Kreuzung zum Handlhofweg sehe ich anders. Diese straßenbauliche Maßnahme führt zu einer gewissen Verkehrsberuhigung. Außerdem wird die Welt nicht untergehen, wenn hier die Fahrzeuglenker abbremsen und den 1. Gang gebrauchen müssen.
Dass wir wegen einer derartigen Nebensächlichkeit, die niemandem wirklich weh tut, auf die Barrikaden steigen, fördert nicht gerade unsere Seriosität und Glaubwürdigkeit. Beides könnten wir für wichtigere Dinge gebrauchen, wie z.B. eine wirksame Kontrolle und damit Durchsetzung des Fahrverbotes am Handlhofweg.
Lieber Martin,
AntwortenLöschenEine Fahrbahnverengung und damit eine Verlangsamung des Verkehrs ist wohl in unserem aller Sinne. Am eiligsten haben es auf dieser Straße ja nicht die Viller und Villerinnen, sondern all jene, die hier zumeist illegal auf den Handlhofweg weiterfahren. In diesem Sinne ist auch die Wasserrinne keine so schlechte Maßnahme.
Thomas