Sonntag, 11. November 2012

Stadt- und Ortsbildschutz - Schreiben an die Bürgermeisterin und den Bauausschuss

In der letzten Sitzung des Vorstands des Dorfvereins wurde beschlossen, der Bürgermeisterin, den Mitgliedern des Bauausschusses und Stadtrat Gerhard Fritz eine Stellungnahme zu den Vorgängen bezüglich der Einrichtung einer Schutzzone für Vill nach dem SOG zu übermitteln.

Diese wurde mittlerweile verfasst und weitergeleitet, sie ist hier nachzulesen.

Sitzung des Vorstands am 20. Juni 2012

Das Protokoll der öffentlichen Vorstandssitzung am 20.6.2012 mit den Tagesordnungspunkten

1) Bericht des Obmanns
2) Stadtteilausschuss Vill
3) Dorfstraße - Entwässerungsrinne
4) Verkehrsaufkommen Handlhofweg
5) Villa Vill
6) Allfälliges

ist hier zu finden.

Sonntag, 7. Oktober 2012

AUS für die Schutzzone Vill

Über die viel diskutierte Schutzzone in Vill können seit Dienstag (2.10.2012) Gras und Blumen wachsen. Mit dieser Formulierung unterlegte die TT am 4.10.2012 ein Fotomotiv aus Vill und kommentierte damit das Ergebnis der Sitzung des Bauausschusses der Stadt Innsbruck zur Einrichtung einer SOG-Schutzzone für Vill.

Die Innsbrucker Stadtplanung hat vor knapp zwei Jahren in Zusammenarbeit mit externen Gutachtern einen Entwurf für eine Schutzzone nach dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) ausgearbeitet. Der Innsbrucker Gemeinderat hatte die Auflage dieses Entwurfs beschlossen und zur Einsichtnahme aufgelegt, seither war diese Schutzzone provisorisch in Geltung, befristet mit 22.10.2012. Nun ist die Zone endgültig gestorben, weil sich im Bauausschuss dafür keine Mehrheit fand.

Dazwischen lagen die Einladung an alle betroffenen Grundeigentümer, sich zu diesem Entwurf zu äußern und eine Informationsveranstaltung am 25. Mai 2011 im Gasthof Turmbichl mit zahlreichen betroffenen und interessierten Villern, bei der Vertreter der Stadtplanung ebenso anwesend waren wie Mitglieder des aktuellen SOG-Beirates und die Gemeinderäte Gerhard Fritz und Johann Haller. Natürlich wurde darüber in Vill diskutiert. Die Mehrheit der Viller Bevölkerung hat sich für die Einrichtung einer Schutzzone ausgesprochen. Von den 8 Mitgliedern des Vorstands des Dorfverein Vill stimmten 7 Mitglieder (davon ein betroffener Grundeigentümer) für die Schutzzone und 1 Mitglied (ein betroffener Grundeigentümer) dagegen.

Man kann zum Ergebnis und zur Notwendigkeit der Schutzzone und dieses Instrumentariums stehen wie man will. Ich reibe mir aber verwundert die Augen, wenn ich so manche Begründung für die Ablehnung im Bauausschuss lese (Quelle: TT vom 2.10.2012 und vom 4.10.2012, Martin Mitterwachauer):

„Man kann nicht gegen die Mehrheit den Eigentümern eine Schutzzone aufoktroyieren, weil das Leben in dieser Zone dann nicht funktionieren wird“ (Bauausschussmitglied StR Christoph Platzgummer, ÖVP)

„Wir haben keinen großen Willen in der Bevölkerung gespürt, dass diese Zone gewollt ist“ (Bauausschuss-Obmann Lucas Krackl, FI)

 „Wir wollen keine Politik über die Köpfe der Bürger hinweg machen“ (Klubobmann Franz Gruber, ÖVP)

Die Regierung habe es in den vergangenen zwei Jahren nicht geschafft, die Bewohner vom gepriesenen „Mehrwert“ der Schutz­zone zu überzeugen – also solle­ diese jetzt auch nicht beschlossen werden (Platzgummer)

„Erhaltenswert wäre der Ortskern aber schon.“ Es sei eine „schwierige Sache“, letztlich aber eine „politische Abwägung“ gewesen (Krackl)

Zweck des SOG 2003 ist die Sicherstellung der Erhaltung, Weiterentwicklung und Verbesserung der Bausubstanz und Funktion von Ortsteilen und Gebäudegruppen, die wegen ihres charakteristischen Gepräges für das Erscheinungsbild des Ortes als Gesamtensemble erhaltenswert sind. Es geht um die qualitätvolle Gestaltung des Ortsbildes.

Die geplant gewesene Schutzzonenverordnung schreibt den in der Schutzzone errichteten Gebäuden eine charakteristische Gebäudeeigenschaft zu, da sie eine gewisse geschichtliche, künstlerische und sonstige kulturelle Bedeutung haben und für eine bestimmte Epoche typische wissenschaftlich anerkannte architektonische Elemente aufweisen, weshalb sie aufgrund ihrer charakteristischen Gestaltung für das Ortsbild besonders prägend sind. Praktisch der gesamte Dorfkern von Vill mit seinen dort befindlichen Höfen in seiner Gesamtheit und in seiner Beziehung mit den umgebenden Freiräumen stelle sich als ein harmonisches bäuerliches Ensemble dar, der die ländliche Besonderheit dieses Stadtteiles unterstreiche und damit als Ganzes durch das charakteristische, stadträumliche und architektonische Erscheinungsbild als Gesamtensemble für Innsbruck einzigartig und damit in höchstem Maße erhaltungs- und schützenswert sei.

Die Stadtplanung hat in der Informationsveranstaltung auf diese Aspekte und Hintergründe hingewiesen, die Schutzzone sehr gut argumentiert und hervorragende Vorbereitungsarbeit geleistet. Offensichtlich ist das aber egal.

Ich habe gelernt, dass es hier nicht um eine objektive Prüfung der Voraussetzungen laut SOG geht, sondern ein „Aufoktroyieren gegen die Mehrheit“ verhindert werden muss. Blöd nur, dass dabei übersehen wurde, dass unter den betroffenen Eigentümern diese Mehrheit – wenn überhaupt – sehr knapp ist. Aber offensichtlich genügt es nicht, ob das konkrete Areal schützenswert ist, weil es einen „Mehrwert“ an sich hat.  Es muss zusätzlich auch die Bevölkerung von diesem Mehrwert überzeugt werden, was in bürgernahen Zeiten grundsätzlich sehr löblich ist. Blöd nur, dass diese Überzeugungsarbeit geklappt hat, weil die Mehrheit der Villerinnen und Viller jedenfalls für die Einräumung der Schutzzone ist.

Über die Köpfe der Bürger hinweg, Herr Gruber, ist zumindest in dieser Causa nicht Politik gemacht worden. Der Entwurf lag seit 2 Jahren zur Einsicht auf, die Stadt hat jeden einzelnen der betroffenen Eigentümer persönlich angeschrieben und die Pläne dargelegt und ausführlich vor Ort informiert. Auf einen solchen „Sager“ will man als Politiker aber offensichtlich nicht verzichten, egal, ob er zutrifft oder nicht.

Ganz lustig finde ich schließlich, dass „ein großer Wille in der Bevölkerung pro Schutzzone gespürt werden muss“, um für deren Einrichtung votieren zu können. Weil dieses G’spür offenkundig nicht die Herzen einiger politischer Entscheidungsträger berührt hat, musste dagegen gestimmt werden, obwohl „der Ortskern schon erhaltenswert wäre“. Das ist wirklich eine „schwierige Sache“, aber Gott sei Dank ist die Auflösung nicht schwer: Es bedurfte einer politischen Abwägung.

Das Ergebnis ist daher auch mit einfacher Arithmetik zu erklären, 1 + 1 zusammenzuzählen genügt. Über welche Schienen und Türen auch immer, es ist gesprochen worden. Man muss auch nicht viel darüber nachdenken, welche Farbenlehre entscheidend war. Das Ergebnis hat gepasst.

Allerdings soll gesagt werden, dass es diese Entscheidung ist, mit der Politik über die Köpfe anderer gemacht wurde.

PS.:
Ich persönlich verstehe die Vorbehalte und Befürchtungen der betroffenen Grundeigentümer, die ich gut kenne, die ich schätze und von denen einige zu meinen Freunden zählen. Ich verstehe auch, dass sie alles in die Wege geleitet haben, um ihren Standpunkt durchzusetzen.

Mich stören aber diese Begründungen der zitierten Ausschussmitglieder. Sie sollen wissen, dass die meisten ihrer Bürger die einfachen Grundrechnungsarten beherrschen.

Samstag, 21. Juli 2012

Die neue Viller Dorfstraße

Wir haben ja lange darauf gewartet.
Dafür ist die Neugestaltung der Viller Dorfstraße wirklich gelungen.


Nach Fertigstellung hat der Dorfverein Vill die Arbeiter und Veranwortlichen des städtischen Tiefbauamtes zu einem kleinen Fest eingeladen. Wir wollten damit Danke sagen, v.a. den Arbeitern, die es uns Anrainern recht leicht gemacht haben, mit den Behinderungen während der Bauarbeiten zurecht zu kommen. Dabei hatten viele von uns auch den Eindruck, dass ihnen die Arbeit Freude macht, jedenfalls waren sie immer gut aufgelegt und gut drauf.

Das kleine Fest hat im Übrigen gezeigt, dass die Straße für Dorffeste geradezu prädestiniert ist. Wiederholungen sind beabsichtigt ...!

Renate Unterwurzacher hat die Werdung der Straße und auch das Fest auf ein paar Fotos dokumentiert. Diese will ich den Lesern unseres Blogs natürlich nicht vorenthalten.

Hier sind sie zu sehen.

Donnerstag, 14. Juni 2012

Mitteilungen des Obmanns

In den nächsten Tagen wird allen Haushalten in Vill die Einladung zu einer öffentlichen Sitzung des Dorfvereins am 20.6.2012 um 20.00 Uhr im Gasthof Turmbichl zugestellt.

Teil dieser Einladung sind die folgenden Mitteilungen des Obmanns Max Profanter, die ich auf diesem Weg ebenfalls zur Verfügung stelle:

1)
Am 29. März 2012 wurde der Vorstand neu gewählt.
Obfrau Annelies Feichtner und Kassier Hermann Rofner haben ihre Funktionen zurückgelegt.
Der Dorfverein dankt ihnen für ihre bisherige Mitarbeit.
Neu in den Vorstand gewählt wurden Max Profanter als Obmann und Wolfgang Gritsch als Kassier.

Dem Vorstand gehören derzeit acht Personen an:
Obmann: Dr. Max Profanter
Obmannstellvertreter: Dr. Klaus Jennewein
Kassier: Wolfgang Gritsch
Schriftführer: Dr. Thomas Parth
Mitglieder: Mag. Brigitte Fessler, Mag. Barbara Rabanser, Martin Feichtner, Franz Wopfner

2)
Überlegt wird die Errichtung eines Stadtteilausschusses Vill. Durch das neue Stadtrecht ist dieses Vorhaben realisierbar. Jeder (!) wahlberechtigte Gemeindebürger, der seinen Hauptwohnsitz in Vill hat, kann die Errichtung eines Stadtteilausschusses anregen. Dazu sind Unterstützungsunterschriften von mindestens 15% der wahlberechtigten Viller bzw. Villerinnen notwendig. Das sind bei derzeit 420 Wahlberechtigten 63 Unterschriften.
Unterschreiben anschließend weitere 15%, also insgesamt 30%, das heißt 126 Bewohner, muss der Gemeinderat die Wahl der zukünftigen Mitglieder des Stadtteilausschusses ausschreiben. Detailliertere Ausführungen dazu auf der Internetseite des Dorfvereins unter: http://dorfverein.blogspot.com.

3)
Die Erneuerung der Viller Dorfstraße wurde von der Bevölkerung mehrheitlich positiv aufgenommen. Einzelne Vorbehalte gab es bezüglich der Rinne bei der Einmündung des Handlhofweges. Diesen konnte durch die Abschleifung der Kanten entgegengekommen werden. Auf Grund ausstehender Baumaßnahmen auf dem Areal des abgerissenen Gaspernhofes konnte der Ausbau der Dorfstraße nicht bis zum Kirchenaufgang fortgeführt werden.

4)
In Erwägung gezogen wird eine Renovierung des 100 Jahre alten Dorfbrunnens beim Sineler (Treichl). Eine finanzielle Beteiligung des Dorfvereins ist vorstellbar.

5)
Das Amt für Straßen- und Verkehrssicherheit überlegt derzeit entweder die Verordnung einer Einbahnregelung für die Dorfstraße bzw. die Beibehaltung des bisherigen Mischverkehrs. Der Dorfverein hat sich eindeutig für die Beibehaltung des Mischverkehrs ausgesprochen.

6)
Die Ausführung des Wohnbauprojektes „Villa Vill“ (Bauträger OFA Immobilien) auf dem Grund des abgerissenen Gaspernhauses ist derzeit noch ungeklärt. Der Dorfverein wird versuchen, mit dem Bauträger Kontakt aufzunehmen.

7)
Der Dorfverein weist auf seine Internetseite unter http://dorfverein.blogspot.com hin. Das Informationsforum ist für Beiträge und Kommentare offen.

8)
Die Sitzungen des Dorfvereins sind öffentlich. Die nächste Sitzung findet am 20. Juni um 20 Uhr im Gasthof Turmbichl statt. Die Tagesordnung wird beim Feuerwehrhaus angeschlagen und auch allen Haushalten zugestellt.

Obmann Max Profanter

Samstag, 12. Mai 2012

Die Rinne am Handlhofweg

Die Viller Dorfstraße wird umgebaut. Noch ist Baustelle. Baustellen bringen Hindernisse mit sich. Eine sanierte Dorfstraße lässt sich ohne Baustelle nicht herbeizaubern.

Schon jetzt wird aber mobil gemacht und mit Unterschriftenlisten gegen die Abflussrinne im Kreuzungsbereich der Dorfstraße zum Handlhofweg aufmarschiert. Dabei hinterlassen manche den Eindruck, als würde wegen dieser Rinne die Welt untergehen.

Ich finde diese straßenbauliche Maßnahme sehr gelungen. Ich hoffe, dass hier nichts Wesentliches verändert oder gar rückgebaut wird.

Gerade im Kreuzungsbereich führt diese Ausgestaltung zu einer erheblichen Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten. Man ist gezwungen, langsam zu fahren, womit endlich auch einmal eine wirksame Maßnahme gegen die zahlreichen kurvenschneidenden Autofahrer gesetzt wird. Großteils sind es ohnehin die, die fahrverbotswidrig den Handlhofweg als Autobahnauffahrt nutzen.

Es ist für jeden PKW-Lenker zumutbar, für das Befahren dieses Streckenteils den unteren Geschwindigkeitsbereich zu wählen. Das erfordert auch keine fahrtechnischen Zauberkunststücke.

Die landwirtschaftlichen Fahrzeuge sind geländegängig und sollten dieses „Hindernis“ problemlos schaffen.

Abgesehen davon wäre abzuwarten, wie sich dieser Fahrbahnteil nach der endgültigen Fertigstellung präsentiert. Derzeit sind die Anschlussstellen zur Rinne nur provisorisch ausgestaltet, nach Herstellung eines bündigen Aspaltbandes dürfte sich die Befahrbarkeit ohnehin einfacher gestalten.

Insgesamt ist der Aufruhr aus meiner Sicht absurd. Wegen dieser Kleinigkeit derart emotional zu mobilisieren, ist kontraproduktiv und untergräbt die Glaubwürdigkeit jeglicher Bürgerbeteiligungsmodelle. Der Dorfverein sollte sich jedenfalls nicht für diese Kampagne einspannen lassen, sondern vielmehr gegenüber der Stadt deponieren, dass es in Vill auch andere Sichtweisen gibt.

Ich persönlich habe das jedenfalls gegenüber einigen Verantwortlichen bereits getan. Und ich bin nicht alleine dieser Meinung.

Donnerstag, 10. Mai 2012

Protokoll Generalversammlung vom 29.3.2012

Das Protokoll der heurigen Generalversammlung liegt vor und kann hier geladen, gelesen oder ausgedruckt werden:

Protokoll

Samstag, 5. Mai 2012

Einbahnregelung für die Viller Dorfstraße

Ich wurde seitens der Stadt darüber informiert, dass das Amt für Straßen- und Verkehrsrecht für die neue Viller Dorfstraße eine Einbahnregelung verordnen möchte. Dies wird im Wesentlichen damit begründet, dass Gehsteige errichtet werden, die nach der StVO nicht befahren werden dürfen, weshalb die Fahrbahnbreite in weiten Bereichen nicht mehr für den Begegnungsverkehr ausreicht.

Das Amt für Verkehrsplanung spricht sich meines Wissens nach gegen eine Einbahnregelung aus und argumentiert vor allem damit, dass die Gehsteige niveaugleich zur Fahrbahn errichet werden und (in Kürze) damit zu rechnen ist, dass sogenannte Mischverkehrsflächen, die auch ein Befahren von Gehsteigen erlauben, in der StVO verankert werden sollen.

Ich habe mit einigen in Vill über die Pläne gesprochen und auch einige Vorstandsmitglieder des Dorfvereins kontaktiert. Es besteht Einigkeit, das Amt für Verkehrsplanung in deren Haltung zu unterstützen, folgende Stellungnahme habe ich übermittelt:

Bei der Vorstellung des Projektes wurde die Notwendigkeit der Errichtung von Gehsteigen thematisiert, wobei ins Treffen geführt wurde, dass diese Gehsteige niveaugleich mit der Fahrbahn und damit auch als befahrbar ausgestaltet werden. Das überzeugte und zerstreute vor allem die Bedenken einiger, dass als Konsequenz der Sanierung der Dorfstraße eine Einbahnregelung kommt.
Der Dorfverein spricht sich deutlich gegen eine Einbahnführung aus (wobei einige der Befragten für einen solchen Fall massiven Widerstand ankündigten).
Es spricht aus sachlichen Gründen vieles dagegen:
a)
Das Verkehrsaufkommen auf der Dorfstraße ist nicht besonders hoch. Schon bisher funktionierten Begegnungen problemlos, naturgemäß aber im niedrigen Geschwindigkeitsbereich. Sollte eine Einbahnführung kommen, wäre eine Erhöhung der Geschwindigkeiten zu befürchten.
b)
Eine - offensichtlich rechtlich mögliche - Mischverkehrsfläche fördert Rücksichtnahme unter allen Verkehrsteilnehmern und sollte geradezu Standard für Verkehrsflächen und Straßensituationen wie jene der Viller Dorfstraße werden.
Alle diesbezüglichen Überlegungen würden ad absurdum geführt, wenn solche Konzepte nicht einmal auf die Viller Dorfstraße angewendet würden bzw. werden könnten.
c)
Es würde viel unnötiger "Umwegverkehr" produziert, zumal gerade im nördlichen Bereich der Dorfstraße der Großteil der Bewohner lebt, die derzeit auf kurzem Wege im nördlichen Bereich auf die Igler Landesstraße ausfahren. Diese Verkehrsteilnehmer würden prinzipiell bei jeder Fahrt durch den ganzen Ort geführt werden. Ein Schildbürgerstreich, als solcher würde er auch bei den Bewohnern empfunden werden, zumal niemand ein Problem mit Begegnungssituationen sieht bzw. sehen würde.
d)
Die Erschließung der Zu-/Abfahrtswege für die Häuser Viller Dorfstraße 26, 34, 40 und 42 würde bei einer Einbahnregelung - egal in welcher Richtung - nahezu verunmöglicht, da der Wendekreis von der Viller Dorfstraße auf den betreffenden Zugangsweg ohne mehrmaliges (!) Reversieren nicht fahrbar ist.
Zusammengefasst:
Alle in Vill gehen davon aus, dass an eine Einbahnregelung für die Viller Dorfstraße nicht einmal gedacht wird. Dagegen würde sicher Protest laut, dem - für den Fall der Fälle - sachliche Argumente entgegen gehalten werden sollten. Dass vor dem Hintergrund der rechtlichen Möglichkeit der Verordnung einer Mischverkehrsfläche keine sachlichen Argumente ins Treffen geführt werden können, ist für den Dorfverein klar.
Wir ersuchen daher dringend, eine derartige Einbahnregelung zu verhindern und alles daran zu setzen, eine Mischverkehrsfläche zu verwirklichen.

Ich nehme an, dass dies im Sinne aller ist, allfällige gegenteilige Sichtweisen können im Rahmen dieses Beitrags in den Kommentaren gerne diskutiert werden. Sollte sich daraus die Notwendigkeit einer breiteren Diskussion ergeben, wird das der Dorfverein natürlich aufgreifen.

Freitag, 13. April 2012

Wohnbauprojekt "Villa Vill"

Ein wenig Internet-Recherche ist erforderlich, um fündig zu werden: Vom geplanten Wohnbauprojekt beim abgerissenen "Gasperer-Haus" gibt es eine erste Fotomontage.

Die ärgsten Befürchtungen werden bestätigt, und vielleicht wären jetzt manche froh, wenn eine gewisse Einflussmöglichkeit über den Stadt- und Ortsbildschutz auf die Gestaltung möglich wäre. Das würde zwar nicht garantieren, dass derartige Projekte verhindert werden; eine kritische Auseinandersetzung im Rahmen des SOG-Beirates würde aber zumindest Verbesserungen ermöglichen.

Bauträger ist die OFA Immobilien, und so soll es ausschauen:

Villa Vill

Man wird sehen, was tatsächlich kommt.

Freitag, 30. März 2012

Dorfchronik von Dr. Harwick W. Arch

Im Rahmen unserer Vollversammlung am 29.3.2012 hat Dr. Harwick Arch auf seine noch in den 90-er Jahren in Reimform verfasste Viller Dorfchronik aufmerksam gemacht.
Er hat uns sein Werk zur Verfügung gestellt und ich komme gerne dem Wunsch nach, es auch hier in unserem Blog zugänglich zu machen.

Ein Klick auf diesen Link genügt.

Dienstag, 28. Februar 2012

Generalversammlung am 29.3.2012

Zur heurigen Generalversammlung des Dorfvereins mit Neuwahl des Vorstands darf ich alle Mitglieder und natürlich auch Interessierte herzlich einladen.

Die Generalversammlung findet am 29.3.2012, 20.00 Uhr, im Gasthof Turmbichl statt.

Die Tagesordnung finden Sie hier.

Der Vorstand freut sich auf zahlreiches Erscheinen.

Samstag, 4. Februar 2012

Stadtteilausschuss Vill - eine Utopie?

Das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck idF LGBl Nr. 121/2011 regelt in § 2 das Gemeindegebiet, wonach das Gebiet der Landeshauptstadt die Katastralgemeinden Innsbruck, Wilten, Pradl, Hötting, Amras, Mühlau, Arzl, Vill und Igls umfasst. Gemäß § 2 Abs 2 bildet jede Katastralgemeinde einen Stadtteil, Vill ist demnach ein selbständiger Stadtteil von Innsbruck.

Gemäß § 30a Abs 1 kann für Stadtteile iSd § 2 Abs 2 ein Stadtteilausschuss eingerichtet werden. Dessen Aufgaben und Rechte regelt § 30a Abs 2, die Funktionsperiode beträgt gemäß Abs 3 sechs Jahre. Sie endet jedenfalls mit dem Ablauf der Funktionsperiode des Gemeinderates.
Gemäß § 30a Abs 4 hat der Gemeinderat durch Verordnung nähere Regelungen über die Stadtteilausschüsse zu erlassen, insbesondere über die Voraussetzungen und das Verfahren für die Einrichtung und Auflösung und ihre Zusammensetzung und die Bestellung ihrer Mitglieder.

Von dieser Verordnungsermächtigung hat der Gemeinderat mit der Verordnung vom 15.12.2011 und 26.01.2012, mit der die Stadtteilausschüsse geregelt werden, Gebrauch gemacht.

Die Bestimmungen über Einrichtung und Auflösung findet man in § 2 dieser Verordnung.

Jeder wahlberechtigte Gemeindebürger, der seinen Hauptwohnsitz im betreffenden Stadtteil hat, kann demnach schriftlich die Einrichtung eines Stadtteilausschusses anregen. Diese Anregung muss von mindestens 15% der wahlberechtigten Gemeindebürger mit Hauptwohnsitz im betreffenden Stadtteil mit eigenhändiger Unterschrift unterstützt werden.

Wenn eine solche Anregung mit den Unterstützungsunterschriften vorliegt, hat der Bürgermeister durch öffentlichen Anschlag an der Amtstafel während zweier Wochen sowie in geeigneter Weise im betreffenden Stadtteil kundzumachen, dass es allen wahlberechtigten Gemeindebürgern mit Hauptwohnsitz im betreffenden Stadtteil freisteht, sich dem Wunsch nach Einrichtung eines Stadtteilausschusses binnen vier Wochen vom Tag der Kundmachung an, durch Eintragung ihres Vornamens, ihres Familien- bzw. Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Wohnadresse, in eine bei der Stadt aufgelegte Liste anzuschließen.

Wenn sich im Anschluss daran der Anregung innerhalb der vierwöchigen Frist 30% der wahlberechtigten Gemeindebürger mit Hauptwohnsitz im betreffenden Stadtteil angeschlossen haben, hat der Gemeinderat binnen angemessener Frist die Wahl der Mitglieder des Stadtteilausschusses auszuschreiben.

Wenn schließlich bei der Wahl der von der wahlberechtigten Bevölkerung des Stadtteiles gewählten Mitglieder des Stadtteilausschusses zumindest eine Wahlbeteiligung von 75% der Wahlbeteiligung im betreffenden Stadtteil bei der zuletzt durchgeführten Wahl des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck gegeben ist, so hat der Gemeinderat – verpflichtend - mit Beschluss festzulegen, dass für den betreffenden Stadtteil ein Stadtteilausschuss einzurichten und zu führen ist.

So weit dürfte die neue Rechtslage einigen schon bekannt sein, da Igls mit dieser Regelung ja schon konfrontiert ist und die Herausforderung offensichtlich mustergültig bewältigen kann.

Für Vill bietet sich damit die Chance, über die in der Vergangenheit viel gesprochen und lamentiert worden ist. Bislang war man ja mehr oder weniger vom Wohlwollen der Politik abhängig, ob Stadtteile einen Stadtteilausschuss erhalten oder nicht.
Mit dem neuen Stadtrecht liegt es aber in unserer eigenen Hand, dieses Ziel zu erreichen.

Erforderlich ist lediglich die Anregung und Initiative eines/einer Einzelnen, der/die imstande sein muss, 15% der Wahlberechtigten für Unterstützungserklärungen zu gewinnen. Wenn diese Hürde geschafft würde, müssten sich innerhalb der 4-wöchigen Frist weitere 15% dieser Anregung anschließen.
Damit hätte dann der Gemeinderat zwingend die Wahl der Mitglieder des Stadtteilausschusses auszuschreiben, wobei 10 Mitglieder gewählt werden müssen.
Dass es endgültig zur Einrichtung eines „Stadtteilausschusses Vill“ (klingt schon einmal gut...) käme, hängt schließlich davon ab, dass bei der Wahl zum Stadtteilausschuss mindestens eine Wahlbeteiligung von 75% der bei der vorangegangenen Gemeinderatswahl in Vill gegebenen Wahlbeteiligung geschafft wird.

[Aktualisierung vom 20.6.2012]
Um sich das Ganze besser vorstellen zu können, habe ich mir die entsprechenden Zahlen der letzten Gemeinderatswahl im Jahr 2012 für Vill herausgesucht. Dabei handelt es sich also jetzt um die aktuellen Zahlen, um zu zeigen, in welchen Dimensionen sich so eine Initiative bewegen muss.

In Vill (Wahlsprengel 700) waren 2012 insgesamt 434 Personen wahlberechtigt; von ihnen haben 280 Wahlberechtigte gewählt, was einer Wahlbeteiligung von 64,5% entspricht.

Umgerechnet heißt das:
  • Für eine Anregung wären auf Basis dieser Zahlen 65 Unterstützungsunterschriften erforderlich (15% der 434 Wahlberechtigten)
  • Innerhalb der 4-wöchigen Auflage der Liste bei der Stadt müssten weitere 65 Unterschriften gewonnen werden (in Summe hätten dann 30% der 434 Wahlberechtigten die Einrichtung eines Stadtteilausschusses unterstützt)
  • An der Wahl zum Stadtteilausschuss müssten sich dann zumindest 210 Wahlberechtigte (75% der 280 Wähler bei der GR-Wahl 2012) beteiligen, womit die Einrichtung des Viller Stadtteilausschusses realisiert wäre.
Das Ziel ist also nicht utopisch, sollte tatsächlich ein Bedürfnis nach der Einrichtung eines eigenen Viller Ausschusses bestehen.

Mein Beitrag soll ein Anstoß sein, sich das zu überlegen.